Allgemeine Informationen
Studienaufbau
- Übersicht (pdf, 75 kb)über den Bachelor-Studiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft (gemäß der Prüfungs- und Studienordnung 2010)
- Studienplan (pdf, 31 kb) für das Hauptfach Pädagogik / Bildungswissenschaft
- Modulhandbuch Pädagogik / Bildungswissenschaft (Kurzversion (pdf, 37 kb)) (Langversion (pdf, 68 kb))
- Für verbindliche Informationen zum Aufbau des Studiengangs (Lehrveranstaltungen und Prüfungen) siehe die Prüfungs- und Studienordnung (unten) in Verbindung mit Anlage 2.
Informationen zur Studienorganisation
- Klausureinsichten Wintersemester 2011/12
Für die Einsicht in die Klausuren "Grundbegriffe der Pädagogik", "Sozialisation und Bildung I", "Sozialisation und Bildung II", "Historische und Interkulturelle Pädagogik I", "Historische und Interkulturelle Pädagogik II", "Bildungsorganisation und -management" sowie "Empirische Forschungsmethoden II-1" wenden Sie sich bitte an Frau Pekince, bzw. Frau Aulinger.
Für die Einsicht in die Klausuren "Empirische Forschungsmethoden I-1" und "Empirische Forschungsmethoden I-2" wenden Sie sich bitte an Herrn Wecker.
Für die Einsicht in die Klausur "Lehren und Lernen I" wenden Sie sich bitte an Frau Engelmann.
Für die Einsicht in die Klausur "Lehren und Lernen II" wenden Sie sich bitte an Herrn Bolzer.
Für die Einsicht in die Klausuren "Wissensmanagement", "Data Mining (Empirische Forschungsmethoden II-2)" sowie "Prozesse und Strukturen in Organisationen" wenden Sie sich bitte an Frau Terwedow.
- Ab sofort ist das Formular zur Speicherung einer Prüfungsleistung (pdf, 244 kb) zum Download bereit, wenn Sie lediglich eine Teilleistung für die Modulteilprüfung zu Modul P 5 / I „Historische und interkulturelle Aspekte“ mit den Lehrveranstaltungen „Lektürepädagogischer Klassiker“ und „Historische und Interkulturelle Pädagogik I“ bestanden haben und die entsprechende Lehrveranstaltung einschließlich Prüfung nicht wiederholen möchten. Bitte beachten Sie die Fristen auf dem Formular: Nur wenn diese eingehalten werden, können wir Teilleistungen speichern.
- Ab sofort ist das Formular zur Speicherung einer Prüfungsleistung (pdf, 37 kb) zum Download bereit, wenn Sie lediglich eine Teilleistung für die Modulteilprüfung zu Modul P 4 / II „Empirische Forschungsmethoden I-2“ (Hausarbeit oder Klausur) bestanden haben und diesen Prüfungsteil nicht wiederholen möchten. Bitte beachten Sie die Fristen auf dem Formular: Nur wenn diese eingehalten werden, kann diese Leistung in die Gesamtnote des Moduls P 4 / II eingehen.
- Fehlen Sie zu einem Seminartermin, insbesondere zu Ihrem Referatstermin, informieren Sie bitte rechtzeitig (im Falle von Krankheit so schnell wie möglich) den/die Seminarleiter/in. Sie dürfen in jedem Seminar (Übung, Kolloquium etc.) nur bis zu zweimal aus selbst zu vertretenden Gründen fehlen. Legen Sie daher bei/nach Krankheit dem/der Seminarleiter/in immer möglichst unaufgefordert eine ärztliche Bescheinigung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist ausreichend!) vor.
- Prüfungsergebnisse finden Sie jeweils zum Beginn des Sommersemesters (1.4.) bzw. des Wintersemesters (1.10.) verbindlich in Ihrem „Notenspiegel“ nach Login mit Ihrer Campuskennung im HISLSF
Prüfungs- und Studienordnung
- Prüfungs- und Studienordnung (pdf, 133 kb) der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft im Umfang von 120 ECTS-Punkten vom 13. August 2008 („alte Satzung“ – für Studierende, die VOR dem WS 2009/10 immatrikuliert wurden).
- Zweite Satzung zur Änderung der Prüfungs- und Studienordnung (pdf, 54 kb) der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft vom 21. September 2009 („neue Satzung“ – alle nicht geänderten Textstellen sind in der „alten Satzung“ nachzulesen).
- Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft im Umfang von 120 ECTS-Punkten vom 16. Juli 2010 (für Neu-Immatrikulierte im Wintersemester 2010/2011, 1. Fachsemester) (pdf, 157 kb)
Erkrankung am Klausurtermin
Im Falle einer Erkrankung am Klausurtermin bzw. (bis einschließlich) zum Hausarbeitsabgabetermin ist unverzüglich nach ihrem Auftreten beim Prüfungsamt ein detailliertes ärztliches Attest vorzulegen, aus dem Beginn und Dauer sowie eine Schilderung der Symptome der Erkrankung und ihrer Auswirkungen auf die Prüfungsfähigkeit bzw. Studierunfähigkeit hervorgehen.
Ein ärztliches Attest kann grundsätzlich nur dann anerkannt werden, wenn die ärztliche Untersuchung spätestens am Prüfungstag stattgefunden hat.
Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ist kein Attest und reicht daher nicht für einen krankheitsbedingten Prüfungsrücktritt aus!
Das Attest kann natürlich auch per Post geschickt werden (unter Angabe der Matr.-Nr. und der betroffenen Prüfung) an:
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften
B.A. Pädagogik/Bildungswissenschaft
z. Hd. Roberta Vurnek
Geschwister-Scholl-Platz 1
80539 München
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