
FAQs Allgemeine Pädagogik
für das modularisierte Lehramtsstudium
Studienbeginn ab WS 10/11 (nach LPO I 2008)
Gibt es verpflichtende Veranstaltungen in der Allgemeinen Pädagogik?
Ja! Insgesamt müssen alle Lehrämter im Fachbereich Allgemeine Pädagogik 9 ECTS Punkte (=Leistungspunkte) erwerben bevor Sie sich zur Staatsexamensprüfung anmelden können.
Verpflichtend für alle Lehrämter ist das Modul „Allgemeine Pädagogik“ (P1). Im Zentrum steht eine zweistündige Ringvorlesung "Einführung in die Allgemeine Pädagogik" (Mo 10-12) mit anschließender Klausur (6 ECTS Punkte). Der Lehrstuhl bietet dazu Begleitkurse an, welche den Studierenden Möglichkeiten bieten Themen der Vorlesung zu vertiefen. Es wird empfohlen die Vorlesung im ersten Semester zu besuchen. Zur Prüfungsvorbereitung und Wiederholung kann die Vorlesung auch über http://videoonline.edu.lmu.de abgerufen werden.
Für die verbleibenden 3 ECTS Punkte können die Studierenden aus dem Modul „Aufbaumodul pädagogische Studien“ (P3) eine Vorlesung auswählen; diese wird ebenfalls mit einer benoteten Klausur abgeprüft:
Die noch fehlenden ECTS Punkte des Moduls 3 (P3) müssen Sie in der Schulpädagogik erwerben (muss jedoch nicht im selben Semester sein).
In welchem Semester Sie welche Veranstaltung besuchen, bleibt Ihnen überlassen - alle Veranstaltungen im EWS werden jedes Semester angeboten.
Auch im Profilpunkte-Bereich können Sie 3 ECTS in einer Veranstaltung der Allgemeinen Pädagogik erwerben (WP 1.0.3).
SIEHE AUCH ÜBERSICHTSBLATT (pdf, 149 kb)!
Muss ich die „Einführung in die Allgemeine Pädagogik“ im ersten Semester besuchen?
Nein. Sie können ebenso gut mit Schulpädagogik oder Psychologie beginnen. Alle Veranstaltungen im EWS werden jedes Semester angeboten.
Kann ich die Klausur zur „Einführung in die Allgemeine Pädagogik“ auch schreiben, wenn ich keinen Platz in einem Begleitkurs bekommen habe?
Ja. Der Besuch eines Begleitkurses wird zur Klausurvorbereitung empfohlen, sie können sich aber auch in Lerngruppen oder im Selbststudium auf die Klausur vorbereiten. Sie bekommen trotzdem 6 ECTS.
Muss ich die Veranstaltung „Bildung über die Lebensspanne“ besuchen?
Nein. Für das Modul P1 wird Ihnen der Besuch dieser Vorlesung nicht empfohlen. Realschullehramts- oder Gymnasiallehramtsstudierende können in der Vorlesung „Bildung über die Lebensspanne“ jedoch Profilpunkte erwerben.
Kann ich in der Allgemeinen Pädagogik auch Profilpunkte erwerben?
Ja, im Profilpunktbereich können Sie 3ECTS in der Allgemeinen Pädagogik erwerben. Sie finden die Allgemeine Pädagogik unter WP1.0.3.
Die restlichen 3ECTS müssen Sie dann ebenfalls in WP1 erwerben (z.B. in Schulpädagogik unter WP1.0.1. oder WP 1.0.2.). Es ist nicht möglich weitere 3 ECTS in WP1.0.3. zu erwerben.
Bitte informieren sie sich diesbezüglich in ihrer Studienordnung!
Wo muss man sich zu Lehrveranstaltungen der Allgemeinen Pädagogik anmelden?
Zu allen Seminaren und Begleitkursen der Allgemeinen Pädagogik kann man sich ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der LMU anmelden: www.lsf.lmu.de .
Vorlesungen müssen Sie nicht belegen, Sie müssen sich nur zu Prüfungen (jegliche Prüfungsform) anmelden!
Der Anmeldezeitraum zu Prüfungen für die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der HIS-LSF-Homepage und beim PAGS (Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften) bekannt gegeben, fällt aber meistens in den Zeitraum der 3. und 4. Semesterwoche. Der Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrer Campus-Kennung möglich. Diese erhalten Sie mit Ihren Immatrikulationsunterlagen. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert, weil Sie sich für die Prüfungen der gewählten Veranstaltungen über LSF anmelden müssen. Haben Sie den Anmeldezeitraum verpasst, können Sie in diesem Semester keine Prüfung ablegen und ECTS-Punkte erwerben!
Welche Staatsexamensleistungen sind in der Allgemeinen Pädagogik bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) zu erbringen?
In einem der EWS-Fächer (Schulpädagogik oder Allgemeine Pädagogik oder Psychologie) haben Sie eine schriftliche, vierstündige Examensklausur abzulegen. Sie dürfen wählen, welches Fach Sie absolvieren wollen (Studierende der Schulpsychologie müssen die schriftliche Prüfung in Schulpädagogik oder Allgemeiner Pädagogik ablegen!).
Wichtig ist, dass Sie sich rechtzeitig bei der Außenstelle des Prüfungsamtes für alle Lehrämter an öffentlichen Schulen dafür anmelden.
Voraussetzung dafür ist, dass Sie bis zu Ihrer Prüfung alle erforderlichen ECTS im EWS-Studium erworben und das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum abgelegt haben (hierbei gilt eine Nachreichfrist des Prüfungsamtes). Für das EWS-Studium gibt es keine Mindeststudienzeit, Sie können das Staatsexamen in EWS also vorziehen (wird empfohlen).
In der Allgemeinen Pädagogik bietet Frau Dr. Maya Kandler spezielle Seminare zur Vorbereitung auf die schriftliche Staatsexamensklausur an. Der Lehrstuhl Prof. Ditton bietet ab WiSe 2012/2013 einen OnlineKurs (Titel: Vorbereitung auf das schriftliche Staatsexamen in Allgemeiner Pädagogik) über die Virtuelle Hochschule Bayern (VHB) an, in dem Sie auch ECTS Punkte erwerben können. Interessenten, die an einem Probelauf im SoSe 2012 teilnehmen wollen, melden sich bitte bei elena.gaertner@edu.lmu.de.
Wie sind die inhaltlichen Prüfungsanforderungen im Staatsexamen in der Allgemeinen Pädagogik?
Folgende Bereiche werden geprüft: (vgl. LPO I §32)
a)Theorien der Erziehung, Werteerziehung und Medienerziehung,
b)Theorien der Bildung und Grundlagen von Bildung,
c)empirische Bildungsforschung und Forschung zu lebenslangem Lernen.
Details dazu unter:
https://www.verkuendung-bayern.de/files/kwmbl/2009/02/kwmbl-2009-02.pdf#page=2 (pdf, 562 kb)
Alte Staatsexamensprüfungen finden Sie auf unserer Hompage unter: Link zu Altklausuren
Welche LPO gilt?
Für alle Lehramtsstudierenden die ihr Studium an der LMU ab dem WS 10/11 begonnen haben, gilt uneingeschränkt die neue LPO I von 2008. Sollten Sie ihr Studium vor diesem Zeitpunkt begonnen haben und nicht modularisiert studieren, wenden Sie sich bitte an die Seite bisherige Studiengänge. Einige Studiengänge wurden schon im WS 09/10 modularisiert wie Lehramt Gymnasium mit den Fächern Mathematik und Informatik oder auch Lehramt Gymnasium, Doppelfach Musik (Musikhochschule), Doppelfach Kunst (Kunstakademie). Für diese Studierenden gilt auch die neue LPO I von 2008.
Werden die Klausuren benotet?
Teilweise ja. In der Allgemeinen Pädagogik werden folgende Module benotet: Einführung in die Allgemeine Pädagogik (P.1), Sozialisation und Bildung I und II (P 3.1.1 und P 3.1.3) und Historische Pädagogik I und II (P 3.1.2 und P 3.1.4).
Die Profilpunktveranstaltungen aus der Allgemeinen Pädagogik (Strukturen pädagogischen Handelns) werden nicht benotet.
In der Psychologie wird keine Prüfung benotet, in der Schulpädagogik alle. Im GWS-Bereich (Lehramt Grundschule, Hauptschule und Sonderschule) werden auch keine Veranstaltungen benotet.
Wie viel zählen die einzelnen Klausuren zur Staatsexamensnote?
Alle Noten zusammengenommen aus dem EWS Studium umfassen 40 % der Fachnote.
60% zählt die Staatsexamensprüfung, die in einem der drei EWS Fächer (Allgemeine Pädagogik, Schulpädagogik oder Psychologie) abgelegt werden muss. Daraus ergibt sich die EWS-Fachnote.
Diese EWS-Fachnote zählt zu unterschiedlichen Teilen zur Gesamtnote des Ersten Staatsexamens:
| Schulart | Anteil der EWS-Note an der Note des Ersten Staatsexamens |
|---|---|
| Lehramt Gymnasium | 12,5% |
| Lehramt Gymnasium mit Schulpsychologie | 6% |
| Lehramt Grund-/Haupt-/Realschule | 22% |
| Lehramt Grund-/Haupt-/Realschule mit Schulpsychologie | 8% |
| Lehramt Sonderschule und Berufsschule | 16% |
| Lehramt Berufsschule mit Schulpsychologie | 6,5% |
| Lehramt Berufsschule mit einer weiteren berufl. Fachrichtung | 13% |