Fachschaft Grundschulpädagogik
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Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen

ab dem Schuljahr 2020/21

26.01.2020

Was passiert und
wie betrifft es mich?

Anhebung des Mindeststundenmaßes bei Antragsteilzeit

  • bei Grund- und Mittelschule auf 24 Wochenstunden (Unterrichtszeit!)
  • bei Förderschulen auf 23 Wochenstunden (Unterrichtszeit!)
  • bei Teilzeit in Elternzeit bzw. familienpolitischer Teilzeit ändert sich nichts

Antragsruhestand

  • Anträge auf Beginn des Antragsruhestand vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden nicht mehr genehmigt

 

Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte

  • Unterrichtspflichtzeit für Grundschullehrkräfte wird um eine Unterrichtsstunde pro Woche erhöht
  • die geleistete Mehrarbeit soll in der sog. Rückgabephase im selben Umfang reduziert werden

Sabbatjahre

  • werden in den nächsten Jahren nicht mehr genehmigt
  • bereits genehmigte Modelle werden umgesetzt

 

Was planen wir?

  • Eine Stellungnahme aller bayrischen Lehramtsfachschaften an das Kultusministerium
  • Postkarten von BLLV und GEW an das Kultusministerium verteilen und einsammeln
  • Podiumsdiskussion für alle interessierten Studierenden am 04.02. 17-18 Uhr in Raum 2U01 u.a. mit Fr. Fleischmann (BLLV Präsidentin)

Weitere Infos findet ihr auf Facebook und Instagram.

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