Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
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Prüfung

Magisterprüfung Sonderpädagogik, Schwerpunkt Lernbehindertenpädagogik

 

Die LMU München vergibt den akademischen Grad eines Magister Artium (M.A.) neben anderen Fakultäten auch in der Fakultät Psychologie und Pädagogik. Ziel des Magisterstudiums ist die Fähigkeit zum selbstständigen wissenschaftlichen Arbeiten in seinem Hauptfach und zum Erwerb gründlicher Fachkenntnisse (§ 1 Magisterprüfungsordnung vom 25.06.1986 in der Fassung der 7. Änderungssatzung vom 20.02.1998). Die Sonderpädagogik kann als Hauptfach und als Nebenfach gewählt werden. In der Fachrichtung Lernbehindertenpädagogik liegt der Schwerpunkt auf der präventiven Förderung im vorschulischen Bereich (Frühförderung, Schulvorbereitende Einrichtung, Mobile Sonderpädagogische Hilfe), der integrativen Förderung im schulbegleitenden Bereich (Hort, Freizeitpädagogik) und der rehabilitativen Förderung im nachschulischen Bereich (berufliche Integration, Arbeits- und Wohnassistenz, Alltagsbegleitung, Alphabetisierung).

 

1. Zwischenprüfun (lt. Zwischenprüfungsordnung vom 23.10.2001)

  • schriftliche und mündliche Zwischenprüfung im Hauptfach (in der „Sonderpädagogik“ in der Schwerpunktfachrichtung)
  • schriftliche Prüfung (Dauer: 3 Stunden, 3 Themen zur Auswahl)
  • mündliche Prüfung (Dauer: ca. 20 Minuten, in einer der sonderpädagogischen Fachrichtungen, in der ein Leistungsnachweis erworben wurde)

 

2. Magisterprüfung (lt. Magisterprüfungsordnung vom 25.06.1986 in der Fassung der 11. Änderungssatzung vom 08.05.2001)

  • Prüfung in einem Hauptfach und zwei Nebenfächern
  • schriftliche Hausarbeit (Magisterarbeit) im Hauptfach (6 Monate Bearbeitungszeit)
  • 1 Klausur im Hauptfach (Dauer: 4 Stunden)
  • je 1 mündliche Prüfung im Hauptfach (Dauer: 60 Minuten) und in zwei Nebenfächern (Dauer: je 30 Minuten)

 


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