Wichtige
Hinweise für Beratungslehrkräfte
Fachliche Zulassungsvoraussetzungen
§ 112, Absatz (2)
- Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an je einer Lehreinheit in Psychologie
(darunter Persönlichkeitspsychologie und Pädagogisch-psychologischer Diagnostik)
und in Schulpädagogik (darunter schulische Lern- und Leistungsschwierigkeiten) *.
Aus dem Nachweis in Psychologie muss die Befähigung zur Durchführung ausgewählter Intelligenz-,
Konzentrations- und Schulleistungstests ersichtlich sein.
- Nachweis über die erfolgreiche praktische Tätigkeit in einem sechswöchigen Praktikum
an einer Einrichtung der Schulberatung einschließlich zweier Hospitationen von je einwöchiger
Dauer bei Stellen der Berufsberatung und der Erziehungsberatung.
- Nachweis über Hospitationen von je einwöchiger Dauer an einer Grund- und Hauptschule,
einer Förderschule, einer Berufsschule, einer Realschule und einem Gymnasium. Fragen der
Schulverwaltung sind einzubeziehen. Das pädagogisch-didaktische Schulpraktikum gemäß
§ 34 Abs. 1 Nr. 3 wird für die jeweilige Schulart angerechnet.
* Im Einvernehmen mit der Außenstelle des Prüfungsamtes beschloss der Lehrstuhl Schulpädagogik,
ab dem Sommersemester 2007 den in der LPO I, § 109, nicht näher definierten Leistungsnachweis
als Hauptseminarschein zu deklarieren. Bitte nehmen Sie dies zur Kenntnis und richten Sie
Ihren Scheinerwerb dementsprechend aus.
Inhaltliche Prüfungsanforderungen
§ 112, Absatz (3)
- Psychologie
Konzepte und Methoden der Beratungspsychologie, die für die Schulberatung wesentlich sind.
- Schulpädagogik
a) Pädagogische Grundlagen der Beratung von Schülerinnen und Schülern sowie Jugendlichen
b) Kenntnis des bayerischen Schulsystems und Überblick über das deutsche Schulwesen
- Praktische Kenntnisse und Fertigkeiten
a) Aufbau des Schulwesens,
b) Beratungseinrichtungen,
c) Beratungsverfahren,
d) Organisation der Beratungsarbeit.
Prüfungen
Schriftliche Prüfung:
- Bearbeitung eines Beratungsfalls aus der Praxis.
- Drei Aufgaben werden zur Wahl gestellt.
Mündliche Prüfungen:
- In Psychologie
- In Schulpädagogik:
- Es werden zwei Themen aus dem Bereich der schulischen Beratung geprüft. Diese Themen sind mit der Prüferin/dem Prüfer abzusprechen.
- Dauer der Prüfung: 30 Minuten.
BAFöG
Wichtige Hinweise für die Unterzeichnung von BAföG-Anträgen
Unterschriftsberechtigt für BAföG-Anträge sind am Lehrstuhl für Schulpädagogik
Bitte nutzen Sie zur Unterschrift die Sprechstunde.
Beachten Sie bitte, dass der Lehrstuhl nur Scheine, die in erziehungswissenschaftlichen Veranstaltungen und in den
Fachdidaktiken erworben wurden, beglaubigen kann. Scheine aus den Hauptfächern können
ausnahmslos nur von den entsprechenden Lehrstühlen unterzeichnet werden.
Bitte beachten Sie:
- Eine Einschreibung für die Erweiterung zum/zur Beratungslehrer/in ist erst wieder für das WiSe 2010/11 möglich.
- Für Studierende, die sich zu diesem Zeitpunkt bereits im Studium befinden, gilt weiterhin die alte Studienordnung.
- Für Studierende, die zu diesem Zeitpunkt das Studium beginnen, gilt eine neue Studienordnung.
Die neue Studienordnung wird den Erwerb von 30 ECTS-Punkten im Bereich Psychologie und von 30 ECTS-Punkten im Bereich Pädagogik & Soziologie umfassen. Studienordnung und Curriculum befinden sich derzeit in Arbeit!