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11 häufige Fragen an den Studienberater des Faches Schulpädagogik
und ihre Beantwortung
Alte LPO (Studienbeginn bis Sommersemester 2010)
- Gibt
es verpflichtende Veranstaltungen der Schulpädagogik?
Nein, es gibt keine verpflichtenden Seminare in Schulpädagogik. Die Teilnahme an der
Vorlesung (Studienbuch) wird für RS und GY als Begleitveranstaltung auf dem entsprechenden Formblatt testiert,
sofern Sie zu der Übergangsgruppe gehören, die das Studium im WS 08/09
bis zum WS 10/11 aufgenommen haben. Ein Formblatt für das Testat finden Sie
auf den Homepages der Praktikumsämter.
Für GS, HS, FS gilt das Gleiche im Rahmen der
Abgabe des Leitfadens "Schule anders sehen".
- Muss
man sich zu schulpädagogischen Lehrveranstaltungen anmelden?
Zu
allen Seminaren des Lehrstuhls für Schulpädagogik kann man sich
ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der
Fakultät 11 zu den Seminaren anmelden. Der Anmeldezeitraum für
die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der
Homepage bekanntgegeben. Der
Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login
möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation.
Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login
funktioniert.
Link zu HIS-LSF:
https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de
- Welche LPO gilt? Für Studierende die vor dem WS 08/09 ihr
Lehramtsstudium begonnen haben, gilt uneingeschränkt die LPO I (2002).
Für Studierende die ab WS 08/09 ihr Studium bgenonnen haben gilt die
LPO I von 2002, außer bei den Praktika. Hier gilt schon die neue LPO i (2008).
Ab WS 09/10 haben schon einige Studiengänge modularisiert angefangen wie Lehramt
Gymnasium mit den Fächern Mathematik und Informatik oder auch Lehramt Gymnasium,
Doppelfach Musik (Musikhochschule). Hier gilt bereits uneingeschränkt die neue LPO I von 2008.
- Gibt
es Teilnahmebeschränkungen in schulpädagogischen
Lehrveranstaltungen?
Sofern wegen entsprechender Nachfrage von uns
Beschränkungen vorzunehmen sind, werden Studierende in höheren
Semestern bevorzugt aufgenommen.
- Kann
in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum
1.Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im Fach Schulpädagogik
verfasst werden?
Bei allen Lehrämtern kann eine Zulassungsarbeit im Bereich
Schulpädagogik geschrieben werden.
- Wie
finde ich einen Betreuer/Prüfer für die Zulassungsarbeit?
Sie
können sich aus unseren zugelassenen Erstprüfern mit Ausnahme
von Frau Sylva Liebenwein und Herrn Christian Bauer (siehe
Homepage und Aushänge) einen Betreuer/Prüfer Ihrer Wahl aussuchen und ein
Gespräch zur Themenfindung (Vorschläge von Ihnen und uns) vereinbaren.
- Wie
lange ist der Zeitraum zur Fertigung der Zulassungsarbeit?
Nach Anmeldung im Prüfungsamt 6 Monate für Studierende des Lehramts
an Gymnasien und 4 Monate für alle anderen Lehrämter. Es gibt die
Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate, wenn
der Betreuer/Prüfer einverstanden ist (schriftliche Bestätigung
der Verlängerung nötig, Formular im Prüfungsamt
erhältlich).
- Welche
sonstigen Staatsexamensleistungen sind in der Schulpädagogik
bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) wie zu
erbringen?
In einem der EWS-Fächer (Schulpädagogik,
Allgemeine Pädagogik, Psychologie) haben Sie eine schriftliche
Examensprüfung abzulegen. Sie dürfen wählen, welches
Fach Sie schriftlich absolvieren wollen. Entsprechend werden die
beiden verbliebenen EWS-Fächer mündlich geprüft.
Informieren Sie das Prüfungsamt über Ihre Entscheidung!
- Wie
finde ich einen Prüfer für die mündliche Prüfung
im EWS-Fach?
Im Internet und auf Aushängen werden Sie rechtzeitig
Hinweise zur Anmeldung finden. Bitte sehen Sie in die entsprechenden
Homepages. Im Fach Schulpädagogik können Sie bei der
Anmeldung einen Wunschprüfer benennen. Wir versuchen - soweit
leistbar - Ihren Wunsch zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch,
dem Wunschprüfer zugeteilt zu werden, besteht nicht!
- Sind
mündliche Magisterprüfungen auch in der Schulpädagogik
ablegbar?
Ja, bei Prof. Kiel.
- Können
im Fach Schulpädagogik auch Magisterarbeiten verfasst werden?
Ja, da Schulpädagogik eine pädagogische
Bereichsdisziplin darstellt. Interessenten wenden sich bitte an
Herrn Prof. Kiel, da nur er im Fach Schulpädagogik berechtigt
ist, Magisterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
Neue LPO (Studienbeginn ab Wintersemester 2010/2011)
- Gibt
es verpflichtende Veranstaltungen der Schulpädagogik?
Ja! Insgesamt müssen 9 ECTS-Punkte erreicht werden. Neben
der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" mit
dazugehörigem Praxisseminar (= 6 ECTS-Punkte)
ist noch ein weiteres Seminar erfolgreich zu belegen. Bitte beachten Sie auch das Dokument
Informationen zum EWS-Studium
-
Entscheidet die Teilnahme an einem Praxisseminar über die Vergabe der ECTS-Punkte?
Die Praxisseminare bilden zusammen mit der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" das Modul P2. Da es keine Anwesenheitspflicht bzw. Anewesenheitskontrolle gibt, liegt die Verantwortung der regelmäßigen Teilnahme bei den Studierenden. Ein Besuch eines Praxisseminars wird jedoch als Vertiefung der Vorlesungsinhalte empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.
Die 6 ECTS-Punkte gibt es für die bestandene Klausur in der Vorlesung, das heißt, die Teilnahme an einem Praxisseminar entscheidet nicht über die Vergabe der ECTS-Punkte.
Für das pädagogisch-didaktische Praktikum ist die Vorlesung die entsprechende Begleitveranstaltung gemäß der LPO.
- Muss
man sich zu schulpädagogischen Lehrveranstaltungen anmelden?
Zu
allen Seminaren des Lehrstuhls für Schulpädagogik kann man sich
ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der
Fakultät 11 zu den Seminaren anmelden. Der Anmeldezeitraum für
die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der
Homepage bekanntgegeben. Der
Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login
möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation.
Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login
funktioniert.
Link zu HIS-LSF:
https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de
- Welche LPO gilt? Für Studierende die ab dem WS 2010/2011
mit dem Studium begonnen haben gilt in vollem Umfang die neue LPO I (2008).
- Gibt
es Teilnahmebeschränkungen in schulpädagogischen
Lehrveranstaltungen?
Sofern wegen entsprechender Nachfrage von uns
Beschränkungen vorzunehmen sind, werden Studierende in höheren
Semestern bevorzugt aufgenommen.
- Kann
in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum
1.Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im Fach Schulpädagogik
verfasst werden?
Bei allen Lehrämtern kann eine Zulassungsarbeit im Bereich
Schulpädagogik geschrieben werden.
- Wie
finde ich einen Betreuer/Prüfer für die Zulassungsarbeit?
Sie
können sich aus unseren zugelassenen Erstprüfern (siehe unsere
Homepage und Aushänge) einen Betreuer/Prüfer Ihrer Wahl aussuchen und ein
Gespräch zur Themenfindung (Vorschläge von Ihnen und uns) vereinbaren.
- Wie
lange ist der Zeitraum zur Fertigung der Zulassungsarbeit?
Nach Anmeldung im Prüfungsamt 6 Monate für Studierende des Lehramts
an Gymnasien und 4 Monate für alle anderen Lehrämter. Es gibt die
Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate, wenn
der Betreuer/Prüfer einverstanden ist (schriftliche Bestätigung
der Verlängerung nötig, Formular im Prüfungsamt
erhältlich).
- Welche
sonstigen Staatsexamensleistungen sind in der Schulpädagogik
bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) wie zu
erbringen?
Im Rahmen der modularisierten Studiengänge kann nur noch ein
schriftliches Examen abgelegt werden. Die mündlichen
Prüfungen entfallen. Es bleibt die Wahl zwischen Allgemeiner
Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie.
- Wie
finde ich einen Prüfer für die mündliche Prüfung
im EWS-Fach?
Diese Frage ist für die neue LPO nicht mehr relevant da
die mündlichen Prüfungen entfallen.
- Sind
mündliche Magisterprüfungen auch in der Schulpädagogik
ablegbar?
Ja, bei Prof. Kiel.
- Können
im Fach Schulpädagogik auch Magisterarbeiten verfasst werden?
Ja, da Schulpädagogik eine pädagogische
Bereichsdisziplin darstellt. Interessenten wenden sich bitte an
Herrn Prof. Kiel, da nur er im Fach Schulpädagogik berechtigt
ist, Magisterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
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