Dr. Thomas Lerche Dr. Wolf-Thorsten Saalfrank Dr. Sabine Weiß Monika Schmid Dr. Helmut Serve Prof. Dr. Ewald Kiel
Lehrstuhl für Schulpädagogik
 

11 häufige Fragen an den Studienberater des Faches Schulpädagogik und ihre Beantwortung

Alte LPO (Studienbeginn bis Sommersemester 2010)

  1. Gibt es verpflichtende Veranstaltungen der Schulpädagogik? Nein, es gibt keine verpflichtenden Seminare in Schulpädagogik. Die Teilnahme an der Vorlesung (Studienbuch) wird für RS und GY als Begleitveranstaltung auf dem entsprechenden Formblatt testiert, sofern Sie zu der Übergangsgruppe gehören, die das Studium im WS 08/09 bis zum WS 10/11 aufgenommen haben. Ein Formblatt für das Testat finden Sie auf den Homepages der Praktikumsämter. Für GS, HS, FS gilt das Gleiche im Rahmen der Abgabe des Leitfadens "Schule anders sehen".
  2. Muss man sich zu schulpädagogischen Lehrveranstaltungen anmelden? Zu allen Seminaren des Lehrstuhls für Schulpädagogik kann man sich ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der Fakultät 11 zu den Seminaren anmelden. Der Anmeldezeitraum für die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der Homepage bekanntgegeben. Der Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.
    Link zu HIS-LSF: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de
  3. Welche LPO gilt? Für Studierende die vor dem WS 08/09 ihr Lehramtsstudium begonnen haben, gilt uneingeschränkt die LPO I (2002). Für Studierende die ab WS 08/09 ihr Studium bgenonnen haben gilt die LPO I von 2002, außer bei den Praktika. Hier gilt schon die neue LPO i (2008). Ab WS 09/10 haben schon einige Studiengänge modularisiert angefangen wie Lehramt Gymnasium mit den Fächern Mathematik und Informatik oder auch Lehramt Gymnasium, Doppelfach Musik (Musikhochschule). Hier gilt bereits uneingeschränkt die neue LPO I von 2008.
  4. Gibt es Teilnahmebeschränkungen in schulpädagogischen Lehrveranstaltungen? Sofern wegen entsprechender Nachfrage von uns Beschränkungen vorzunehmen sind, werden Studierende in höheren Semestern bevorzugt aufgenommen.
  5. Kann in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum 1.Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im Fach Schulpädagogik verfasst werden? Bei allen Lehrämtern kann eine Zulassungsarbeit im Bereich Schulpädagogik geschrieben werden.
  6. Wie finde ich einen Betreuer/Prüfer für die Zulassungsarbeit? Sie können sich aus unseren zugelassenen Erstprüfern mit Ausnahme von Frau Sylva Liebenwein und Herrn Christian Bauer (siehe Homepage und Aushänge) einen Betreuer/Prüfer Ihrer Wahl aussuchen und ein Gespräch zur Themenfindung (Vorschläge von Ihnen und uns) vereinbaren.
  7. Wie lange ist der Zeitraum zur Fertigung der Zulassungsarbeit? Nach Anmeldung im Prüfungsamt 6 Monate für Studierende des Lehramts an Gymnasien und 4 Monate für alle anderen Lehrämter. Es gibt die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate, wenn der Betreuer/Prüfer einverstanden ist (schriftliche Bestätigung der Verlängerung nötig, Formular im Prüfungsamt erhältlich).
  8. Welche sonstigen Staatsexamensleistungen sind in der Schulpädagogik bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) wie zu erbringen? In einem der EWS-Fächer (Schulpädagogik, Allgemeine Pädagogik, Psychologie) haben Sie eine schriftliche Examensprüfung abzulegen. Sie dürfen wählen, welches Fach Sie schriftlich absolvieren wollen. Entsprechend werden die beiden verbliebenen EWS-Fächer mündlich geprüft. Informieren Sie das Prüfungsamt über Ihre Entscheidung!
  9. Wie finde ich einen Prüfer für die mündliche Prüfung im EWS-Fach? Im Internet und auf Aushängen werden Sie rechtzeitig Hinweise zur Anmeldung finden. Bitte sehen Sie in die entsprechenden Homepages. Im Fach Schulpädagogik können Sie bei der Anmeldung einen Wunschprüfer benennen. Wir versuchen - soweit leistbar - Ihren Wunsch zu berücksichtigen. Ein Rechtsanspruch, dem Wunschprüfer zugeteilt zu werden, besteht nicht!
  10. Sind mündliche Magisterprüfungen auch in der Schulpädagogik ablegbar? Ja, bei Prof. Kiel.
  11. Können im Fach Schulpädagogik auch Magisterarbeiten verfasst werden? Ja, da Schulpädagogik eine pädagogische Bereichsdisziplin darstellt. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Prof. Kiel, da nur er im Fach Schulpädagogik berechtigt ist, Magisterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.

Neue LPO (Studienbeginn ab Wintersemester 2010/2011)

  1. Gibt es verpflichtende Veranstaltungen der Schulpädagogik? Ja! Insgesamt müssen 9 ECTS-Punkte erreicht werden. Neben der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" mit dazugehörigem Praxisseminar (= 6 ECTS-Punkte) ist noch ein weiteres Seminar erfolgreich zu belegen. Bitte beachten Sie auch das Dokument Informationen zum EWS-Studium
  2. Entscheidet die Teilnahme an einem Praxisseminar über die Vergabe der ECTS-Punkte? Die Praxisseminare bilden zusammen mit der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" das Modul P2. Da es keine Anwesenheitspflicht bzw. Anewesenheitskontrolle gibt, liegt die Verantwortung der regelmäßigen Teilnahme bei den Studierenden. Ein Besuch eines Praxisseminars wird jedoch als Vertiefung der Vorlesungsinhalte empfohlen, ist aber nicht verpflichtend.

    Die 6 ECTS-Punkte gibt es für die bestandene Klausur in der Vorlesung, das heißt, die Teilnahme an einem Praxisseminar entscheidet nicht über die Vergabe der ECTS-Punkte.

    Für das pädagogisch-didaktische Praktikum ist die Vorlesung die entsprechende Begleitveranstaltung gemäß der LPO.
  3. Muss man sich zu schulpädagogischen Lehrveranstaltungen anmelden? Zu allen Seminaren des Lehrstuhls für Schulpädagogik kann man sich ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der Fakultät 11 zu den Seminaren anmelden. Der Anmeldezeitraum für die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der Homepage bekanntgegeben. Der Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.
    Link zu HIS-LSF: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de
  4. Welche LPO gilt? Für Studierende die ab dem WS 2010/2011 mit dem Studium begonnen haben gilt in vollem Umfang die neue LPO I (2008).
  5. Gibt es Teilnahmebeschränkungen in schulpädagogischen Lehrveranstaltungen? Sofern wegen entsprechender Nachfrage von uns Beschränkungen vorzunehmen sind, werden Studierende in höheren Semestern bevorzugt aufgenommen.
  6. Kann in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum 1.Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im Fach Schulpädagogik verfasst werden? Bei allen Lehrämtern kann eine Zulassungsarbeit im Bereich Schulpädagogik geschrieben werden.
  7. Wie finde ich einen Betreuer/Prüfer für die Zulassungsarbeit? Sie können sich aus unseren zugelassenen Erstprüfern (siehe unsere Homepage und Aushänge) einen Betreuer/Prüfer Ihrer Wahl aussuchen und ein Gespräch zur Themenfindung (Vorschläge von Ihnen und uns) vereinbaren.
  8. Wie lange ist der Zeitraum zur Fertigung der Zulassungsarbeit? Nach Anmeldung im Prüfungsamt 6 Monate für Studierende des Lehramts an Gymnasien und 4 Monate für alle anderen Lehrämter. Es gibt die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate, wenn der Betreuer/Prüfer einverstanden ist (schriftliche Bestätigung der Verlängerung nötig, Formular im Prüfungsamt erhältlich).
  9. Welche sonstigen Staatsexamensleistungen sind in der Schulpädagogik bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) wie zu erbringen? Im Rahmen der modularisierten Studiengänge kann nur noch ein schriftliches Examen abgelegt werden. Die mündlichen Prüfungen entfallen. Es bleibt die Wahl zwischen Allgemeiner Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie.
  10. Wie finde ich einen Prüfer für die mündliche Prüfung im EWS-Fach? Diese Frage ist für die neue LPO nicht mehr relevant da die mündlichen Prüfungen entfallen.
  11. Sind mündliche Magisterprüfungen auch in der Schulpädagogik ablegbar? Ja, bei Prof. Kiel.
  12. Können im Fach Schulpädagogik auch Magisterarbeiten verfasst werden? Ja, da Schulpädagogik eine pädagogische Bereichsdisziplin darstellt. Interessenten wenden sich bitte an Herrn Prof. Kiel, da nur er im Fach Schulpädagogik berechtigt ist, Magisterarbeiten zu betreuen und zu beurteilen.
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