Erste Staatsprüfung - Wichtige Hinweise zum Anmeldeverfahren (Frühjahr 2012)1. Für die mündliche Prüfung im Fach Schulpädagogik müssen Sie sich – neben der Anmeldung beim Prüfungsamt – auch beim Lehrstuhl anmelden. Das hierzu notwendige Online-Anmeldeverfahren läuft ab dem 16. Januar, 04:00 Uhr bis zum 22. Januar 2012, 23:59 Uhr. Ab dem 25. Januar 2012 erfahren Sie die endgültige Prüferzuteilung. 2. Die Dokumentation des Online-Anmeldeverfahrens können Sie hier herunterladen: Leitfaden der Online-Anmeldung 3. Der Anmeldezeitraum ist vom 16. Januar bis zum 22.Januar 2012 festgelegt. 4. Eine Anmeldung über das Sekretariat des Lehrstuhls ist nicht möglich. 5. Folgende Prüfer stehen im Fach Schulpädagogik zur Verfügung:
6. Für die mündliche Prüfung zur Beratungslehrkraft stehen Dr. Wolf-Thorsten Saalfrank und Dr. Sabine Weiß zur Verfügung. Beratungslehrkräfte sind vom Online-Anmeldeverfahren ausgenommen und melden sich per Mail bei ihrem Prüfer/ihrer Prüferin an. 7. Wir machen darauf aufmerksam, dass lt. LPO kein Rechtsanspruch auf eine/n bestimmte/n Prüfer/in besteht. 8. Sie können im Online-Anmeldeverfahren genau einen Prüferwunsch angeben. Für jeden Prüfer/ jede Prüferin stehen begrenzte Plätze zur Verfügung. Beachten Sie deshalb: Die Zuteilung erfolgt in der Reihenfolge des Eingangs. Selbstverständlich garantieren wir Ihnen über den gesamten Anmeldezeitraum die Zuweisung zu einem Prüfer/einer Prüferin - vorausgesetzt Sie haben sich beim Prüfungsamt angemeldet! 9. Bei zeitgleichen Anmeldungen kann es theoretisch bei den letzten freien Plätzen eines Prüfers/ einer Prüferin zu Überschneidungen bei der Zulassung oder Ablehnung kommen. Aus diesem Grund sind alle Prüferzuteilungen im laufenden Anmeldeprozess nur vorläufig. Die endgültige Prüferzuteilung erfolgt erst ab dem 25. Januar 2012 auf der Homepage und durch Aushang vor Zimmer 3533. Informieren Sie sich zeitnah - auch in Ihrem Interesse - über das Ergebnis. 10. Jeder Prüfer hält eine zentrale Vorbesprechung ab. Diese Vorbesprechung ist für alle Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfers verpflichtend. Der Termin wird per Aushang sowie auf der Homepage bekannt gegeben. Achtung: Die ersten Vorbesprechungstermine finden bereits in der Woche nach Ende der Anmeldefrist statt. 11. Über die Festlegung der Prüfungstermine informieren die einzelnen Prüfer auf ihren Vorbesprechungen. Wegen der hohen Prüfungslast können festgelegte Prüfungstermine nur verschoben werden, wenn am gleichen Tag eine weitere Examensprüfung stattfindet und eine Verschiebung der anderen Prüfung unmöglich ist. 12. Mit der Anmeldung erklären Sie gleichzeitig auch Ihr Einverständnis, dass Sie außerhalb der vom Prüfungsamt vorgegebenen Prüfungszeiträume geprüft werden können, falls dies aufgrund hoher Anmeldezahlen notwendig wird. 13. Hinweis für Studierende mit Behinderung: Über einen eventuellen Nachteilsausgleich entscheidet laut den Bestimmungen der Prüfungsordnung das Prüfungsamt. Bitte wenden Sie sich - auch wegen einer Beratung - immer im Vorfeld der Prüfung (am Besten noch vor der Anmeldung) an die Außenstelle des Prüfungsamtes. |