Lehrstuhl für Schulpädagogik
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Häufige Fragen an die Studienberatung

Gibt es verpflichtende Veranstaltungen der Schulpädagogik?

Ja! Insgesamt müssen 9 ECTS-Punkte erreicht werden. Neben der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" mit dazugehörigem Praxisseminar (= 6 ECTS-Punkte) ist noch ein weiteres Seminar zwingend zu belegen. Weiterführende Informationen finden Sie in folgenden Dokumenten:

Entscheidet die Teilnahme an einem Praxisseminar über die Vergabe der ECTS-Punkte

Die Praxisseminare bilden zusammen mit der Vorlesung "Einführung in die Schulpädagogik" das Modul P2. Die Klausur bezieht sich auf die Inhalte der Vorlesung und auf Fälle, die im Praxisseminar behandelt werden. Die 6 ECTS-Punkte gibt es für die bestandene Klausur in der Vorlesung, das heißt, die regelmäßige Teilnahme an einem Praxisseminar entscheidet nicht über die Vergabe der ECTS-Punkte. Für das pädagogisch-didaktische Praktikum ist die Vorlesung die entsprechende Begleitveranstaltung gemäß der LPO.

Muss man sich zu schulpädagogischen Lehrveranstaltungen anmelden?

Für den Besuch von Vorlesungen ist keine Anmeldung nötig. Zu allen Seminaren des Lehrstuhls für Schulpädagogik kann man sich ausschließlich über die Online-Plattform HIS-LSF der Fakultät 11 zu den Seminaren anmelden. Der Anmeldezeitraum für die Veranstaltungen wird für das jeweilige Semester auf der Homepage bekanntgegeben. Der Zugang zu HIS-LSF ist ausschließlich mit Ihrem Campus-Login möglich. Diesen erhielten Sie mit Ihrer Immatrikulation. Kümmern Sie sich bitte rechtzeitig darum, dass Ihr Campus-Login funktioniert.
Link zu HIS-LSF: https://lsf.verwaltung.uni-muenchen.de

Können meine Prüfungen vorab korrigiert werden, so dass ich die Punkte noch für das Staatsexamen direkt nach diesem Semester nachreichen kann?

Hier finden Sie die ausführliche Antwort auf diese Frage

Was passiert, wenn ich zu einer der Modulprüfungen erkranke?

Sollten Sie bei Modulprüfungen (schritfliche Arbeiten / Klausuren) krank sein wenden Sie sich umgehend bitte ans PAGS (Prüfungsamt für Geistes und Sozialwissenschaften). Genaueres hierzu unter: http://www.pags.pa.uni-muenchen.de/dokumente/alle_studiengaenge/anf_attest.html

Gibt es Teilnahmebeschränkungen in schulpädagogischen Lehrveranstaltungen?

Sofern wegen entsprechender Nachfrage von uns Beschränkungen vorzunehmen sind, werden Studierende in höheren Semestern bevorzugt aufgenommen.

Kann in jedem Lehramtsstudium die schriftliche Hausarbeit zum 1.Staatsexamen ("Zulassungsarbeit") im Fach Schulpädagogik verfasst werden?

Außer bei den Lehrämtern für Sonderpädagogik und bei Kombinationen mit dem Fach Schulpsychologie können in allen Lehrämtern Zulassungsarbeiten in Schulpädagogik angefertigt werden.

Wie finde ich einen Betreuer/Prüfer für die Zulassungsarbeit?

Sie können sich aus unseren zugelassenen Erstprüfern (siehe unsere Homepage und Aushänge) einen Betreuer/Prüfer Ihrer Wahl aussuchen und ein Gespräch zur Themenfindung (Vorschläge von Ihnen und uns) vereinbaren.

Wie lange ist der Zeitraum zur Fertigung der Zulassungsarbeit?

Nach Anmeldung im Prüfungsamt zum Staatsexamen gilt eine Bearbeitungszeit von 6 Monaten für Studierende des Lehramts an Gymnasien und 4 Monate für alle anderen Lehrämter. Es gibt die Möglichkeit einer Verlängerung um weitere 2 Monate, wenn der Betreuer/Prüfer einverstanden ist (schriftliche Bestätigung der Verlängerung nötig, Formular im Prüfungsamt erhältlich). Es gibt im Kalenderjahr zwei vom Prüfungsamt festgesetzte Abgabetermine (1.2. mit Verlängerung 1.4 und 1.8. mit Verlängerung 1.10.).

Welche sonstigen Staatsexamensleistungen sind in der Schulpädagogik bzw. in den erziehungswissenschaftlichen Fächern (EWS) wie zu erbringen?

Im Rahmen der modularisierten Studiengänge kann nur noch ein schriftliches Examen abgelegt werden. Die mündlichen Prüfungen entfallen. Es bleibt die Wahl zwischen Allgemeiner Pädagogik, Schulpädagogik und Pädagogischer Psychologie.

Können Leistungen in der Schulpädagogik angerechnet werden, die nicht am Lehrstuhl Schulpädagogik der LMU erbracht wurden?

Ja - die Anerkennung von Leistungen (z.B. nach einem Wechsel des Studienorts bzw. des Studiengangs) ist prinzipiell möglich, für den Bereich EWS an der LMU allerdings nur im ersten Semester, in dem Sie an der LMU immatrikuliert sind. Da für die Anerkennung eine individuelle Einschätzung der Fachstudienberater notwendig ist kontaktieren Sie bitte frühzeitig die Studienberater bzw. die Studiengangskoordination. Leistungen aus Kursen zur Vorbereitung auf das EWS-Staatsexamen können am Lehrstuhl Schulpädagogik nicht angerechnet werden.

Sind mündliche Master-/Bachelorprüfungen auch in der Schulpädagogik ablegbar?

Nein.

Können im Fach Schulpädagogik auch Master-/Bachelorarbeiten verfasst werden?

Nein.