Maßnahmen zur Sicherstellung der Unterrichtsversorgung an Grund-, Mittel- und Förderschulen
ab dem Schuljahr 2020/21
26.01.2020
Was passiert und
wie betrifft es mich?
Anhebung des Mindeststundenmaßes bei Antragsteilzeit
- bei Grund- und Mittelschule auf 24 Wochenstunden (Unterrichtszeit!)
- bei Förderschulen auf 23 Wochenstunden (Unterrichtszeit!)
- bei Teilzeit in Elternzeit bzw. familienpolitischer Teilzeit ändert sich nichts
Antragsruhestand
- Anträge auf Beginn des Antragsruhestand vor Vollendung des 65. Lebensjahres werden nicht mehr genehmigt
Arbeitszeitkonto für Grundschullehrkräfte
- Unterrichtspflichtzeit für Grundschullehrkräfte wird um eine Unterrichtsstunde pro Woche erhöht
- die geleistete Mehrarbeit soll in der sog. Rückgabephase im selben Umfang reduziert werden
Sabbatjahre
- werden in den nächsten Jahren nicht mehr genehmigt
- bereits genehmigte Modelle werden umgesetzt
Was planen wir?
- Eine Stellungnahme aller bayrischen Lehramtsfachschaften an das Kultusministerium
- Postkarten von BLLV und GEW an das Kultusministerium verteilen und einsammeln
- Podiumsdiskussion für alle interessierten Studierenden am 04.02. 17-18 Uhr in Raum 2U01 u.a. mit Fr. Fleischmann (BLLV Präsidentin)
Weitere Infos findet ihr auf Facebook und Instagram.