Fachschaft Sonderpädagogik
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Brief vom Ministerium zur Prüfungseinsicht / Anerkennung von Leistungen

12.12.2013

Um Euch über Eure Rechte bei der Prüfungseinsicht zu informieren hier eine offizielle, rechtskräftige Meldung vom Bayerischen Staatsministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst vom 29.10.2009.
Laut diesem Beschluss ist es Studierenden erlaubt, eine Kopie bzw. ein Foto der Klausur zu machen.
Genauere Bestimmungen hierzu findet Ihr auf der dritten Seite des Dokumentes.