Lehrstuhl für allgemeine Pädagogik Erziehungs- und Sozialisationsforschung
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Nachteilsausgleich

Wie kann ich einen Nachteilsausgleich geltend machen?

Um einen Nachteilsausgleich geltend zu machen, ist grundsätzlich eine entsprechende Bescheinigung vom Prüfungsamt nötig. Diese senden Sie bis spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin als Scan per E-Mail an den Klausuren-/Prüfungsbeauftragten und geben an, für welche Prüfung Sie den Nachteilsausgleich in Anspruch nehmen möchten.

Darf ich in Prüfungen ein Wörterbuch benutzen?

Die Benutzung eines Wörterbuchs ist in Prüfungen grundsätzlich nicht erlaubt.