Lehrstuhl Pädagogik bei Verhaltensstörungen und Autismus einschließlich inklusiver Pädagogik
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Praktikum im Ausland

Welche Praktika kann man im Ausland absolvieren?

  • pädagogisch-didaktisches Praktikum 1 & 2
  • sonderpädagogisches Blockpraktikum
  • studienbegleitendes sonderpädagogisches Praktikum

Wo kann ich mein Auslandspraktikum absolvieren?

Der Lehrstuhl für Pädagogik bei Verhaltensstörungen bietet folgende Praktikumsmöglichkeiten an:

Guatemala

Schule


Raytos de Luz (als sonderpädagogisches Blockpraktikum (PrimA-Projekt) oder in Ausnahmefällen als pädagogisch-didaktisches Praktikum Teil 1 (nicht Teil 2))

Bewerbungsfrist


Spanien (Teneriffa)

Schule


IES Cruz Santa in Realejo Alto, Santa Cruz de Tenerife (als pädagogisch-didaktisches Praktikum 2)

Bewerbungsfrist

  • mindestens 6 Monate vor Praktikumsbeginn
  • Zeitraum: Februar-April oder September-August

Weitere Praktikumsmöglichkeiten an Schulen bestehen in:

Kenia
Südafrika
Ghana
Tansania

Prinzipiell besteht des Weiteren die Möglichkeit, eigenständig eine Schule zu suchen und/oder sich direkt beim Praktikumsamt zu bewerben. Inwiefern diese Praktika anerkanntbzw. angerechnet werden können, muss im Einzelfall geprüft und besprochen werden.

Welche Voraussetzungen müssen eingehalten werden, damit das Praktikum anerkannt werden kann?

Während des Studiums kann nur ein Auslandspraktikum angerechnet werden.

Vor dem Praktikum

  • Einreichen der Bewerbungsunterlagen mit Motivationsschreiben und Lebenslauf (evtl. Referenzen, Zeugnisse etc). als pdf-Datei an a.gomes@edu.lmu.de
  • ausreichend Sprachkenntnisse in der jeweiligen Unterrichtssprache (mind. A2)
  • Teilnahme an interkulturellen Vorbereitungsworkshops (nur bei PrimA-Projekten)
  • Gespräch mit Dr. Clemens Maria Schlegel

Während des Praktikums

  • Bearbeitung von mind. 12 Reflexionsbögen der Handreichung "Schulpraktika begleiten. Praxiserprobte Arbeitshilfen für Mentorinnen und Mentoren. 5. Auflage, Stuttgart 2018"
  • regelmäßige und aktive Teilnahme am Unterricht
  • regelmäßige Betreuung und Reflexion mit einer Betreuungslehrkraft (min. 3x die Woche 45-minütige Reflexionsgespräche)
  • Übernahme von mehreren Unterrichtsversuchen sowie tägliche Durchführung kleiner didaktischer Fingerübungen
  • 100 Gesamtstunden verteilt auf mindestens 4 Wochen (empfohlen werden 6 Wochen)
  • Die Bescheinigung über ein Schulpraktikum im Ausland. Dieses wird von der Schulleitung am Ende des Praktikums unterschrieben.

Nach dem Praktikum

Haben Sie Lust, im Ausland ein Praktikum zu absolvieren?

Dann bewerben Sie sich bei:

Dr. André Gomes (a.gomes@edu.lmu.de) oder
Sophie Kluge (sophie.kluge@lmu.de)

Wir beraten Sie gerne weiter!


ACHTUNG: Bei Ableistung eines Privatpraktikums wird kein Versicherungsschutz seitens der Universität gewährleistet. Aus diesem Grund empfehlen wir eine private Auslandsversicherung abzuschließen (besonders eine Unfallsversicherung).

Weiterführende Links:

  • Informationen zu Auslandspraktika sind auch auf den Seiten des Praktikumsamtes zu finden.