Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
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FAQs

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Informationen für Erstsemestler

An wen kann ich mich bei Fragen wenden?

Zentrale Studienberatung

für Fragen rund um die Studienentscheidung, die Studienwahl, das Fächerangebot der LMU München, die Zulassung und den Numerus Clausus sowie mögliche Fächerkombinationen, die Studienorganisation und allgemeine formale Fragen:

Ludwigstraße 27, Zimmer G 109 (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1)
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 9000
Fax: +49 (0) 89 / 2180 2967
E-Mail: www.lmu.de/studienanfrage


Prüfungsamt

für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung und Semesteranrechnungsbescheide:

Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) der LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer C 026, D 020, D 201, D 203, D 205
http://www.lmu.de/pa/pags


Studiengangkoordination PIR

Dr.in Kirsten Ludwig
Leopoldstraße 13, Zimmer 3517
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5116
E-Mail: kirsten.ludwig@edu.lmu.de


Kerstin Gutermuth
Martiusstraße 4, Zimmer 413
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5380
E-Mail: gutermuth@edu.lmu.de


Sachbearbeitung für PIR im Prüfungsamt

Roberta Vurnek
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer D 020
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 6830
Fax: +49 (0) 89 / 2180 16469
E-Mail: Roberta.Vurnek@lmu.de

Die Öffnungszeiten variieren und sind online zu finden.

Welche Praktika werden absolviert?

Links

Praktika PIR bei Hörschädigung (Modellstudiengang):

Übersicht

Allgemeine Infos zu Praktika an Förderschulen:

https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/informationen/prakordng_neu/info_foe_neu/index.html

Modellstudiengang (PIR bei Hörschädigung schulisch)

Praktikumsübersicht des Praktikumsamtes

PIR bei Hörschädigung nebenschulisch

Folgende Informationen beziehen sich auf die Praktika im Hauptfach PIR bei Hörschädigung Bachelor of Science. Praktika im Nebenfach sind an den jeweiligen Lehrstühlen des Nebenfachs anzufragen.

Blockpraktikum Teil A und Teil B

  • Dauer: 90 Stunden pro Teil, also insgesamt 180 Stunden
  • Ort: zwei verschiedene Institutionen
  • Fach: Hauptfach
  • Zeitpunkt: in den Semesterferien zwischen dem 3. und 4. und/oder dem 4. und 5. Fachsemester

Studienbegleitendes Praktikum

  • Dauer: 180 Stunden
  • Ort: eine Institution nach Wahl (oder bei Aufteilung auch zwei Institutionen möglich)
  • Fach: Hauptfach (Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik)
  • Zeitpunkt: entweder am Stück während des 6. Fachsemesters oder in zwei Teilen (90 Stunden während des 5. Fachsemesters und 90 Stunden während des 6. Fachsemesters -> empfohlene Variante)

Wie unterscheiden sich die Studieninhalte hinsichtlich des Schwerpunktes?

Je nach Schwerpunktsetzung gilt es, ab dem 4. Fachsemester unterschiedliche Module zu belegen. Anhand der nachfolgenden Tabelle soll die thematische Spezifizierung der einzelnen Module am Beispiel des Studiengangs „PIR bei Hörschädigung (B.Sc.) Modellstudiengang“ verdeutlicht werden.

Schwerhörigenpädagogik
(auditiv-visuell)
 Gehörlosenpädagogik
(visuell-auditiv)
4. Semester WP 12
Spezielle Fragen einer
Schwerhörigenpädagogik und -didaktik
WP 11
Spezielle Fragen einer
Gehörlosenpädagogik und -didaktik
5. Semester

WP 14
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16
Aufbauseminar Lautsprach- begleitende Gebärden und Lautsprachunterstützende Gebärden

WP 13
Didaktik im Förderschwerpunkt
Hören (visuell-auditiv)

WP 15
Einführung in die Deutsche Gebärdensprache

6. Semester

WP 14 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(auditiv-visuell)

WP 16 / II
Schwerhörigenspezifische Kommunikation, Kommunikationsbarrieren & Bewältigungsstrategien

WP 13 / II
Didaktik im Förderschwerpunkt Hören
(visuell- auditiv)

WP 15 / II
Aufbauseminar Deutsche Gebärdensprache

Während im Studium der Schwerhörigenpädagogik vor allem die schwerhörigenspezifische Kommunikation (z.B. die Lautsprachbegleitenden Gebärden bzw. Lautsprachunterstützenden Gebärden) im Fokus steht, erlernen angehende Gehörlosenpädagogen grundlegende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) (siehe Frage 14).
Auch in den didaktischen Seminaren spiegelt sich die jeweilige Schwerpunktsetzung wider. So werden in den Seminaren der Schwerhörigenpädagogen zum Beispiel nachfolgende Aspekte thematisiert: Diversity, Inklusion, Hörgeschädigtenkunde oder Sprachwissenschaften in Bezug auf Schwerhörigkeit, Cochlea-Implantat-Träger und Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
Themen im visuell-auditiven Schwerpunkt sind hingegen: bilingualer Unterricht, Hörgeschädigtenkunde und Sprachwissenschaften im Bezug auf Gehörlosigkeit usw. Ausführliche Informationen bezüglich der einzelnen Module sind den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studienordnungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen (siehe Frage 17).

Kann ich mit einer anderen Fachrichtung (z.B. Sprachheilpädagogik) erweitern?

Die Hinzunahme einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung ist möglich, aber nicht notwendig und bezieht sich in erster Linie auf den Modellstudiengang (PIR schulisch). Dabei wird das Studium der Hörbehindertenpädagogik und dem Nebenfach Grundschulpädagogik mit einem weiteren Fach ergänzt. Ein Überblick über die Wahlmöglichkeiten findet sich weiter unten. Diese werden als Erweiterungsfächer oder als sonderpädagogische Qualifikationen bezeichnet. Gerade bei der schulischen Ausrichtung empfiehlt sich eine Erweiterung insbesondere dann, wenn die Arbeit in einem anderen Bundesland eine Option darstellt. Eine Erweiterung trägt zudem zum inhaltlich fundierten Wissen auch in anderen Fachbereichen bei. Die Erweiterungsprüfung kann bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt werden. Auskunft hierzu erteilt das Bayerische Kultusministerium auf der Homepage (https://www.km.bayern.de). Gegebenenfalls wird durch die Erweiterung ein Bonus gewährt. Dieser wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar.

Mögliche Zeitpunkte zur Erweiterung

Entscheidet man sich für eine Erweiterung, so muss diese nicht gleich am Anfang des Studiums aufgenommen werden. Es wird geraten, die ersten ein bis zwei Semester zu nutzen, um sich auf das Hauptstudium zu konzentrieren. So kann man den damit verbundenen Aufwand und die eigenen Kapazitäten besser einschätzen und dann entscheiden, ob eine Erweiterung umsetzbar ist. Grundsätzlich kann ein Erweiterungsfach in jedem Wintersemester aufgenommen werden.

Bewerbung

Die Bewerbung für ein Erweiterungsfach entspricht im Vorgehen der Bewerbung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs. Frist- und Formgerecht wird eine Bewerbung bei der Studentenkanzlei eingereicht.

Mögliche Erweiterungsfächer

  • Beratungslehrkraft
  • sonderpädagogische Qualifikation – an der LMU möglich:
  1. Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
  2. Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
  3. Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
  4. Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
  • Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
  • Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Katholische bzw. Evangelische Religionslehre, Sozialkunde
  • Englisch, Kunst, Musik und Sport (Besonderheit: Eignungsfeststellungsprüfung)
  • Didaktik des Deutschen als Zweitsprache

Nachträgliches Erweitern

Neben dem Erweitern während des Studiums ist auch eine nachträgliche Erweiterung möglich. Diese erfolgt nach dem Bestehen beider Staatsprüfungen. Möglich ist hier beispielsweise die Ergänzung mit Medienpädagogik, eine fremdsprachliche Qualifikation oder Schulpsychologie.
Allerdings kann auch bei dieser Form der Erweiterung bereits zeitgleich zum Hauptstudiengang studiert werden und die Prüfungen später, also nach der Lehramtsbefähigung, absolviert werden.

Ablauf

Ist von einer Sonderpädagogischen Qualifikation die Rede, bestehen keine Pflichtveranstaltungen. Das bedeutet, dass keine Vorlesungen und Seminare besucht werden müssen. Allerdings wird geraten, sich in Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl über die wichtigsten Veranstaltungen zu informieren und wenn möglich diese zu besuchen. Grund dafür ist, dass während des ersten und zweiten Staatsexamens zusätzliche Prüfungen stattfinden, in denen die Inhalte gefordert werden.
Eine Ausnahme stellt die Erweiterung mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung dar. Dabei ist zu beachten, dass Pflichtpraktika sowie die entsprechenden Begleitveranstaltungen abzuleisten sind.
In der vorliegenden Übersicht werden Erweiterungsfächer und ihre jeweiligen Anforderungen dargestellt: https://www.mzl.uni-muenchen.de/studium/erweiterung/erw_leistungen_neu.html

Anmeldung Staatsexamen

Übersicht und Informationen zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.


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