Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung
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Anerkennung von Studien- & Prüfungsleistungen

Allgemeine Informationen | Anerkennung von Studienleistungen | Erforderliche Dokumente | FAQs

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennungspraxis bei bereits erbrachten Leistungen. 

Mit der Anerkennung wird eine im Studiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft zu erbringende Leistung durch eine andere ersetzt, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Leistungen gibt. 

Kontaktieren Sie die Fachstudienberatung mindestens 14 Tage vor einer gegebenen Einreichungsfrist. Die Bearbeitung der Anerkennungen nimmt mehrere Tage in Anspruch und wird anschließend noch an das Prüfungsamt geleitet. Sollten Sie zu kurzfristig dran sein, können wir keine fristgerechte Bearbeitung garantieren!

Allgemeine Informationen

Der Prüfungsausschuss des B.A.-Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft hat in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss des B.Sc.-Studiengangs Psychologie bzw. des B.A.-Studiengangs Soziologie entschieden:

Eine Anerkennung der "Empirischen Forschungsmethoden" (Hauptfach Pädagogik ) für die Vorlesungen "Einführung in die Statistik" (Nebenfach Psychologie), "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und die Übung "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und umgekehrt ist nicht möglich.

Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie: Prüfungsleistungen, die in einem vorhergehenden Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, können nach § 25 Abs. 7 PStO für das Hauptfach (vom 13. August 2008 / 21. September 2009) / bzw. § 20 Abs. 7 SPO für das Nebenfach (vom 13. August 2008/21. September 2009) für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft lediglich bis Ende Ihres 1. Fachsemesters angerechnet werden. Spätere Anrechnungsversuche können leider nicht berücksichtig werden!


I Anerkennung von Lehrveranstaltungen einer ausländischen Universität im Rahmen des ERASMUS-Programms

Sie studieren Pädagogik/Bildungswissenschaft an der LMU (Hauptfach oder Nebenfach) und planen im Rahmen des ERASMUS-Programms ein Semester an einer ausländischen Universität zu verbringen und möchten sich Leistungen anerkennen lassen.

  • Für allgemeine Beratungen zum ERASMUS-Programm wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination (Kerstin Gutermuth).
  • Bitte kontaktieren Sie vor Ihrem Auslandssemesters die Fachstudienberatung, um abzuklären, ob bestimmte Lehrveranstaltungen der Partneruniversität hier anerkannt werden können. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt, nachdem Sie die Prüfungsleistungen erbracht haben (nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester).
  • Bitte prüfen Sie im Voraus das Modulhandbuch und die Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung (HF oder NF) des Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft, um mögliche Anrechnungsmöglichkeiten zu recherchieren! 

II Vom Nebenfach Pädagogik/Bildungswissenschaft (LMU) zum Hauptfach Pädagogik / Bildungswissenschaft (LMU) wechseln

Sie haben bereits einen Studienplatz für Pädagogik im Nebenfach und wollen nun B.A. Pädagogik im Hauptfach studieren.

  • Alle relevanten Informationen finden Sie unter "Erforderliche Dokumente für die Anerkennung" auf dieser Seite.
  • Bitte informieren Sie sich bezüglich der Termine und Fristen zum Fachwechsel bei der Studentenkanzlei.

Achtung: Lehramtsstudierende der LMU, die zum BA Pädagogik / Bildungswissenschaft wechseln möchten können sich im Normalfall Leistungen im Umfang von maximal 9 ECTS-Punkten anerkennen lassen. 

 

III Anrechnung von Fachsemestern

Es ist prinzipiell möglich, sich in ein höheres Fachsemester zu bewerben. Hier gelten die gleichen Bewerbungsfristen (außer, dass Sie sich auch auf das Sommersemester bewerben können, hier gilt der 15.01.) und -modalitäten.


Wichtige Schritte

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung für die Anrechnung und Prüfung von Studienleistungen aus anderen pädagogischen Studiengängen (es können nur benotete Prüfungsleistungen angerechnet werden; sollten Sie eine unbenotete Leistung einbringen wollen, müssen wir diese mit der Note 4,0 bewerten).
  • Danach: Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt.
  • Fristgerechte Online-Bewerbung für ein höheres Fachsemester.

Hinweise zur Anrechnung von Fachsemestern

  • Wenn Sie sich in ein höheres Fachsemester bewerben wollen, füllen Sie bitte zusätzlich den Anrechnungsantrag Studienzeiten aus und bringen ihn rechtzeitig vor Beendigung der jeweiligen Bewerbungsfrist zur Fachstudienberatung.
  • Eine Anrechnung von Semestern ist nur möglich, wenn in einem vorherigen pädagogischen Studium zumindest annähernd die Credit-Point-Zahl oder die Anzahl der Leistungen und inhaltlichen Schwerpunkte erreicht wurde, die in den anzurechnenden Semestern des Bachelorstudiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft im Curriculum vorgesehen sind (z.B. 18 ECTS pro Semester im Hauptfach).

Fristen / Nachreichen der Anerkennungen

  •  Die Bewerbungsfristen für einen Einstieg in ein höheres Fachsemester sind immer Mitte Januar (15.01 für das SoSe) und Mitte Juli (15.07 für das WiSe).
  • Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung (siehe das aktuelle Semester, Datei "BEKANNTMACHUNG des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung - Nachreichfrist").
  • Da zur Bewerbungsfrist oft die Leistungen Ihrer aktuellen Universität noch nicht vollständig vorliegen (da Sie die Prüfung z.B. erst danach schreiben) gibt es eine zweite Frist für die Nachreichung der Anerkennungen. Diese liegt immer ca. 2 Monate nach der ersten Frist (also Mitte März bzw. Mitte September). Sie können sich also bewerben, selbst wenn die Anerkennungen noch nicht vorliegen. In diesem Fall vermerken Sie in der Onlinebewerbung bitte, dass Sie die Anerkennungen nachreichen. 

Bei Fragen zu den genauen Bewerbungsfristen und -unterlagen etc. wenden Sie sich bitte an die Studentenkanzlei.

Erforderliche Dokumente für die Anerkennung

Wichtig: Für die Anerkennung benötigen Sie Ihre Originalscheine/ -zeugnisse, auf denen folgende Informationen enthalten sein sollten:

  • Name der Hochschule (falls außerhalb Deutschlands, bitte mit Land), auf der Sie die vorherige Studien-/Prüfungsleistung(en) erbracht haben
  • Studiengang / Fach, in dem Sie die Leistung(en) erbracht haben

Für ERASMUS-Anerkennungen:

Setzen Sie sich bitte schon vor dem Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um zu besprechen, welche Module anerkannt werden können.

Für die eigentliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Das Learning-Agreement
  • Ein beglaubigtes Notentranskript. Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung.
  • Das Formblatt Anerkennung, das Sie bereits mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllt haben.
  • Bitte halten Sie auch die relevanten Kursbeschreibungen von der Partneruniversität bereit (auf Deutsch oder Englisch), so dass wir eine inhaltliche Prüfung vornehmen können (der reine Kurstitel reicht meist nicht).

Für alle anderen Anerkennungen:

Bitte lesen Sie sich zuvor auch die FAQs (siehe unten) durch!

  • Ein beglaubigtes Notentranskript
  • Das Formblatt Anerkennung, das Sie bereits mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllt haben
  • Nur bei Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Anrechnungsantrag Studienzeiten
  • Das Modulhandbuch Ihrer Universität, in dem steht, welche Inhalte in den jeweiligen Modulen gemacht wurden. Falls es kein Modulhandbuch gibt, benötigen wir trotzdem eine offizielle Aufstellung der Inhalte der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
  • Füllen Sie bitte die Tabelle Anerkennungen aus, die die Module Ihrer Universität und die entsprechenden Module in Pädagogik an der LMU gegenüberstellt. Nutzen Sie als Orientierungshilfe auch das Modulhandbuch des Pädagogik-Bachelors an der LMU. 

Wenn Sie sich von einer ausländischen Universität bewerben, beachten Sie bitte folgendes:

  • Schreiben Sie an die Fachstudienberatung bitte vorab per E-Mail, an welcher Universität Sie Ihren Abschluss gemacht haben, bzw. bisher studiert haben. Davon hängt ab, ob überhaupt etwas anerkennt werden kann.
  • Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung
  • Eine Übersetzung des Modulhandbuchs von Ihrer Universität. Auch das muss von einem beglaubigten Übersetzer erstellt worden sein (Es reicht eine Übersetzung der relevanten Module, die Sie anerkennen lassen wollen).

Formulare für die Anerkennung

FAQs 

Die wichtigsten Informationen:

  • Notentranskripte müssen beglaubigt sein, ansonsten können Leistungen nicht anerkannt werden.
  • Einzelleistungen innerhalb der Module können nicht anerkannt werden; fehlt in einem Modul eine Einzelleistung, kann das ganze Modul nicht anerkannt werden.

1. Wann muss ich meine Dokumente zur Anerkennung einreichen?

  • Bitte setzen Sie sich mindestens 14 Tage vor einer eventuellen Einreichungsfrist mit der Fachstudienberatung in Verbindung. Die Bearbeitung der Anerkennungen braucht oft einige Tage und muss dann noch an das Prüfungsamt weitergeleitet werden.

2. Wie viele ECTS-Punkte brauche ich pro Semester, damit es anerkannt wird?

  •  Für jedes Semester, das Sie anrechnen wollen, benötigen Sie 18 ECTS, die von uns anerkannt werden. Wenn Sie sich zum Beispiel in das 4. Semester bewerben wollen (also 3 Semester bereits abgeschlossen haben), dann benötigen Sie 3 x 18 = 54 ECTS, die von uns anerkannt werden.
  • Dabei ist es egal, aus welchem Fachsemester an Ihrer Heimatuniversität die anerkannten ECTS-Punkte stammen. Angenommen, Sie haben insgesamt 36 ECTS aus ihrem 2. und 3. Semester anerkannt bekommen, dann werden Ihnen 2 Semester angerechnet, und Sie bewerben sich auf das 3. Semester. Falls Sie einen Studienplatz bekommen, müssten Sie trotzdem die fehlenden Prüfungen aus dem 1. Semester Pädagogik an der LMU nachholen (obwohl Sie formal bereits im 3. Semester studieren).

3. Innerhalb welcher Frist muss ich Leistungen anerkennen lassen?

Wenn Sie sich auf ein höheres Fachsemester bewerben:

  • Die Fristen für die reguläre Einreichung sind immer Mitte Januar und Mitte Juli, die Fristen für die Nachreichung von Anerkennungen sind ca. 2 Monate später, also Mitte März und Mitte September.
  • Die genauen Fristen für das aktuelle Semester finden sich in einer amtlichen Bekanntmachung (siehe aktuelles Semester, Datei "BEKANNTMACHUNG des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung - Nachreichfrist").

Wenn Sie sich neu an der LMU für das Fach Pädagogik/Bildungswissenschaft immatrikuliert haben:

  • Prüfungsleistungen, die in einem vorhergehenden Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, können nach § 25 Abs. 7 PStO für das Hauptfach (vom 13. August 2008 / 21. September 2009) / bzw. § 20 Abs. 7 SPO für das Nebenfach (vom 13. August 2008/21. September 2009) für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft lediglich bis Ende Ihres 1. Fachsemesters angerechnet werden. Spätere Anrechnungsversuche können leider nicht berücksichtigt werden!

Wenn Sie bereits an der LMU Pädagogik studieren, und währenddessen in einem anderen Studiengang oder einer anderen Institution eine Leistung erwerben, die Sie anrechnen wollen:

  • Gemäß § 20 Abs. 7 Satz 2 Prüfungs- und Studienordnung müssen Sie Ihre Unterlagen für die Anerkennung im jeweils auf den Erwerb folgenden Semester einreichen, wenn es sich um anzuerkennende Prüfungs- und Studienleistungen handelt, die während des Studiums erbracht wurden.

4. Kann ich Praktika anerkennen lassen?

  • Ja, allerdings können vor dem Ende des 2. Fachsemesters absolvierte Praktika nicht anerkannt werden.
  • Voraussetzung zur Anerkennung von WP1 oder WP2 ist, dass Sie im Rahmen Ihres absolvierten Praktikums eine Bildungsmaßnahme mit mind. 8 Teilnehmenden entwickelt, durchgeführt, evaluiert sowie einen Praktikumsbericht verfasst haben.
  • Bei weiteren Fragen wenden Sie sich bitte an die Praktikumsbeauftragte Dr. Julia Dorfschmidt.

5. Kann ich eine anerkannte Note noch einmal an der LMU verbessern?

  • Nein, das ist leider nicht möglich (siehe §11 der Prüfungs- und Studienordnung der Ludwig-Maximilians-Universität München für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft vom 16. Juli 2010).

6. Kann ich Leistungen aus einem anderen Fach (nicht Pädagogik) anerkennen lassen, oder von (Fach)Hochschulen?

  • Ja, prinzipiell können auch Leistungen aus anderen Studiengängen anerkannt werden, auch von (Fach)Hochschulen. Entscheidend ist, dass Sie vom Inhalt und vom Umfang (ECTS) keinen wesentlichen Unterschied zu den Leistungen im Studiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft an der LMU aufweisen.

7. In welches höhere Semester kann ich mich bewerben?

Sie können sich immer nur in diejenigen Fachsemester bewerben, die zum Zyklus passen, d.h.:

  • zum Wintersemester in das 3. oder 5. Semester
  • zum Sommersemester in das 2., 4. oder 6. Semester

8. Ich habe 36 ECTS eingereicht, aber es wurden nur 18 ECTS anerkannt - wie kann das sein?

Im Anerkennungsbescheid geht es nicht um die ECTS, die Sie an Ihrer jetzigen Hoch-schule erzielt haben, sondern nur um die ECTS, die die entsprechenden Module an der LMU erzielen würden. Diese können sich aus verschiedenen Gründen unterscheiden, z.B.:

  •  Das Modul, das Sie an Ihrer jetzigen Universität bestanden haben, hatte 12 ECTS. An der LMU hat dasselbe Modul nur 9 ECTS, also bekommen Sie nur 9 ECTS angerechnet (die anderen 3 verfallen).
  • Module können nicht angerechnet werden, da sie inhaltlich oder vom Umfang einen wesentlichen Unterschied aufweisen, daher verfallen die ECTS.
  • Wir müssen zwei Ihrer Module kombinieren, um inhaltlich ein Modul an der LMU zu erzielen. Das eine anerkannte LMU-Modul hat weniger ECTS als die zwei Module, die Sie eingereicht haben.