Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Schwerpunktsetzung

Während des Bachelorstudiengangs, genauer gesagt nach dem dritten Semester, gilt es, sich zwischen zwei möglichen Schwerpuntsetzungen zu entscheiden:

  • Gehörlosenpädagogik (visuell-auditiv) oder
  • Schwerhörigenpädagogik (auditiv-visuell).

Diese Wahl hat sowohl einen Einfluss auf den Inhalt der nachfolgenden Bachelorsemester als auch auf das vermutlich anschließende Masterstudium. Studierende, die sich beispielsweise für den Schwerpunkt Gehörlosenpädagogik entschieden haben, können anschließend nicht den Studiengang „Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Schwerhörigenpädagogik (Master of Science)“ wählen. Die Wahl des Schwerpunktes ist folglich einmalig und wird mit der Wahl der entsprechenden Lehrveranstaltung im 4. Semster endgültig festgelegt.

 

 


Servicebereich