FAQs
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Informationen für Erstsemestler
An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Zentrale Studienberatung
für Fragen rund um die Studienentscheidung, die Studienwahl, das Fächerangebot der LMU München, die Zulassung und den Numerus Clausus sowie mögliche Fächerkombinationen, die Studienorganisation und allgemeine formale Fragen:
Ludwigstraße 27, Zimmer G 109 (Postanschrift: Geschwister-Scholl-Platz 1)
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 9000
Fax: +49 (0) 89 / 2180 2967
E-Mail: www.lmu.de/studienanfrage
Prüfungsamt
für Fragen zu Prüfungsangelegenheiten, Prüfungsanmeldung und Semesteranrechnungsbescheide:
Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS) der LMU München
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer C 026, D 020, D 201, D 203, D 205
http://www.lmu.de/pa/pags
Studiengangkoordination PIR
Dr.in Kirsten Ludwig
Leopoldstraße 13, Zimmer 3517
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5116
E-Mail: kirsten.ludwig@edu.lmu.de
Kerstin Gutermuth
Martiusstraße 4, Zimmer 413
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 5380
E-Mail: gutermuth@edu.lmu.de
Sachbearbeitung für PIR im Prüfungsamt
Roberta Vurnek
Geschwister-Scholl-Platz 1, Zimmer D 020
Telefon: +49 (0) 89 / 2180 6830
Fax: +49 (0) 89 / 2180 16469
E-Mail: Roberta.Vurnek@lmu.de
Die Öffnungszeiten variieren und sind online zu finden.
Welche Praktika werden absolviert?
Links
Allgemeine Infos zu Praktika an Förderschulen:
https://www.praktikumsamt.mzl.uni-muenchen.de/informationen/prakordng_neu/info_foe_neu/index.html
Modellstudiengang (PIR bei Hörschädigung schulisch)
Praktikumsübersicht des Praktikumsamtes
PIR bei Hörschädigung nebenschulisch
Folgende Informationen beziehen sich auf die Praktika im Hauptfach PIR bei Hörschädigung Bachelor of Science. Praktika im Nebenfach sind an den jeweiligen Lehrstühlen des Nebenfachs anzufragen.
Blockpraktikum Teil A und Teil B
- Dauer: 90 Stunden pro Teil, also insgesamt 180 Stunden
- Ort: zwei verschiedene Institutionen
- Fach: Hauptfach
- Zeitpunkt: in den Semesterferien zwischen dem 3. und 4. und/oder dem 4. und 5. Fachsemester
Studienbegleitendes Praktikum
- Dauer: 180 Stunden
- Ort: eine Institution nach Wahl (oder bei Aufteilung auch zwei Institutionen möglich)
- Fach: Hauptfach (Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik)
- Zeitpunkt: entweder am Stück während des 6. Fachsemesters oder in zwei Teilen (90 Stunden während des 5. Fachsemesters und 90 Stunden während des 6. Fachsemesters -> empfohlene Variante)
Wie unterscheiden sich die Studieninhalte hinsichtlich des Schwerpunktes?
Je nach Schwerpunktsetzung gilt es, ab dem 4. Fachsemester unterschiedliche Module zu belegen. Anhand der nachfolgenden Tabelle soll die thematische Spezifizierung der einzelnen Module am Beispiel des Studiengangs „PIR bei Hörschädigung (B.Sc.) Modellstudiengang“ verdeutlicht werden.
Schwerhörigenpädagogik (auditiv-visuell) |
Gehörlosenpädagogik (visuell-auditiv) |
|
4. Semester | WP 12 Spezielle Fragen einer Schwerhörigenpädagogik und -didaktik |
WP 11 Spezielle Fragen einer Gehörlosenpädagogik und -didaktik |
5. Semester |
WP 14 WP 16 |
WP 13 WP 15 |
6. Semester |
WP 14 / II WP 16 / II |
WP 13 / II WP 15 / II |
Während im Studium der Schwerhörigenpädagogik vor allem die schwerhörigenspezifische Kommunikation (z.B. die Lautsprachbegleitenden Gebärden bzw. Lautsprachunterstützenden Gebärden) im Fokus steht, erlernen angehende Gehörlosenpädagogen grundlegende Kenntnisse der Deutschen Gebärdensprache (DGS) (siehe Frage 14).
Auch in den didaktischen Seminaren spiegelt sich die jeweilige Schwerpunktsetzung wider. So werden in den Seminaren der Schwerhörigenpädagogen zum Beispiel nachfolgende Aspekte thematisiert: Diversity, Inklusion, Hörgeschädigtenkunde oder Sprachwissenschaften in Bezug auf Schwerhörigkeit, Cochlea-Implantat-Träger und Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörung (AVWS).
Themen im visuell-auditiven Schwerpunkt sind hingegen: bilingualer Unterricht, Hörgeschädigtenkunde und Sprachwissenschaften im Bezug auf Gehörlosigkeit usw. Ausführliche Informationen bezüglich der einzelnen Module sind den jeweiligen Modulhandbüchern oder Studienordnungen der einzelnen Studiengänge zu entnehmen (siehe Frage 17).
Kann ich mit einer anderen Fachrichtung (z.B. Sprachheilpädagogik) erweitern?
Die Hinzunahme einer weiteren sonderpädagogischen Fachrichtung ist möglich, aber nicht notwendig und bezieht sich in erster Linie auf den Modellstudiengang (PIR schulisch). Dabei wird das Studium der Hörbehindertenpädagogik und dem Nebenfach Grundschulpädagogik mit einem weiteren Fach ergänzt. Ein Überblick über die Wahlmöglichkeiten findet sich weiter unten. Diese werden als Erweiterungsfächer oder als sonderpädagogische Qualifikationen bezeichnet. Gerade bei der schulischen Ausrichtung empfiehlt sich eine Erweiterung insbesondere dann, wenn die Arbeit in einem anderen Bundesland eine Option darstellt. Eine Erweiterung trägt zudem zum inhaltlich fundierten Wissen auch in anderen Fachbereichen bei. Die Erweiterungsprüfung kann bei der Einstellung in den Staatsdienst berücksichtigt werden. Auskunft hierzu erteilt das Bayerische Kultusministerium auf der Homepage (https://www.km.bayern.de). Gegebenenfalls wird durch die Erweiterung ein Bonus gewährt. Dieser wird zum Zeitpunkt der Einstellung gewährt, jährlich angepasst und ist daher nicht planbar.
Mögliche Zeitpunkte zur Erweiterung
Entscheidet man sich für eine Erweiterung, so muss diese nicht gleich am Anfang des Studiums aufgenommen werden. Es wird geraten, die ersten ein bis zwei Semester zu nutzen, um sich auf das Hauptstudium zu konzentrieren. So kann man den damit verbundenen Aufwand und die eigenen Kapazitäten besser einschätzen und dann entscheiden, ob eine Erweiterung umsetzbar ist. Grundsätzlich kann ein Erweiterungsfach in jedem Wintersemester aufgenommen werden.
Bewerbung
Die Bewerbung für ein Erweiterungsfach entspricht im Vorgehen der Bewerbung eines zulassungsbeschränkten Studiengangs. Frist- und Formgerecht wird eine Bewerbung bei der Studentenkanzlei eingereicht.
Mögliche Erweiterungsfächer
- Beratungslehrkraft
- sonderpädagogische Qualifikation – an der LMU möglich:
- Pädagogik bei Verhaltensstörungen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
- Geistigbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)
- Lernbehindertenpädagogik (Förderschwerpunkt Lernen)
- Sprachheilpädagogik (Förderschwerpunkt Sprache)
- Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule
- Unterrichtsfächer: Biologie, Chemie, Deutsch, Englisch, Ethik, Geographie, Geschichte, Informatik, Kunst, Mathematik, Musik, Physik, Katholische bzw. Evangelische Religionslehre, Sozialkunde
- Englisch, Kunst, Musik und Sport (Besonderheit: Eignungsfeststellungsprüfung)
- Didaktik des Deutschen als Zweitsprache
Nachträgliches Erweitern
Neben dem Erweitern während des Studiums ist auch eine nachträgliche Erweiterung möglich. Diese erfolgt nach dem Bestehen beider Staatsprüfungen. Möglich ist hier beispielsweise die Ergänzung mit Medienpädagogik, eine fremdsprachliche Qualifikation oder Schulpsychologie.
Allerdings kann auch bei dieser Form der Erweiterung bereits zeitgleich zum Hauptstudiengang studiert werden und die Prüfungen später, also nach der Lehramtsbefähigung, absolviert werden.
Ablauf
Ist von einer Sonderpädagogischen Qualifikation die Rede, bestehen keine Pflichtveranstaltungen. Das bedeutet, dass keine Vorlesungen und Seminare besucht werden müssen. Allerdings wird geraten, sich in Absprache mit dem jeweiligen Lehrstuhl über die wichtigsten Veranstaltungen zu informieren und wenn möglich diese zu besuchen. Grund dafür ist, dass während des ersten und zweiten Staatsexamens zusätzliche Prüfungen stattfinden, in denen die Inhalte gefordert werden.
Eine Ausnahme stellt die Erweiterung mit einer sonderpädagogischen Fachrichtung dar. Dabei ist zu beachten, dass Pflichtpraktika sowie die entsprechenden Begleitveranstaltungen abzuleisten sind.
In der vorliegenden Übersicht werden Erweiterungsfächer und ihre jeweiligen Anforderungen dargestellt: https://www.mzl.uni-muenchen.de/studium/erweiterung/erw_leistungen_neu.html
Anmeldung Staatsexamen
Übersicht und Informationen zur Anmeldung zum ersten Staatsexamen.