Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
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Anmeldung zu Modul- und Modulteilprüfungen

Hauptfach "Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung"

Beschluss über die An- und Abmeldung zu und von Modul- und Modulteilprüfungen lt. PStO § 28 Abs. 2:

 

  • Studierende des B.Sc.-Studiengangs „Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ haben sich verbindlich zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen anzumelden und davon abzumelden.
  • Im Wintersemester ist der Termin zur An- und Abmeldung: 01. mit 14. Dezember.
  • Im Sommersemester ist der Termin zur An und Abmeldung: 01. mit 14. Juni.
  • Die An- und Abmeldung ist von den Studierenden innerhalb dieser Frist auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen. 
  • Dem Prüfungsamt PAGS ist bis zum 31.12. bzw. 30.06. desselben Semesters über den blauen pdf-Button (LSF) ein pdf-Ausdruck zuzustellen.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet nach PStO § 28 Abs. 2 Satz 3 an, dass eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die eine Anmeldung vorgeschrieben wurde, als nicht bestanden gilt, wenn die oder der Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt oder von der angetretenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung nach dem letzten Tag der Anmeldung zurücktritt.
  • Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik für PIR bei Hörschädigung

Beschluss über die An- und Abmeldung zu und von Modul- und Modulteilprüfungen lt. PStO § 22 Abs. 2:

 

  • Studierende des Nebenfaches „Grundschulpädagogik und -didaktik für den Bachelor- und Modellstudiengang Prävention, Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung“ haben sich verbindlich zu Modulprüfungen und Modulteilprüfungen anzumelden und davon abzumelden.
  • Im Wintersemester ist der Termin zur An- und Abmeldung: 01. mit 14. Dezember.
  • Im Sommersemester ist der Termin zur An und Abmeldung: 01. mit 14. Juni.
  • Die An- und Abmeldung ist von den Studierenden innerhalb dieser Frist auf dem Weg der elektronischen Datenverarbeitung vorzunehmen.
  • Dem Prüfungsamt PAGS ist bis zum 31.12. bzw. 30.06. desselben Semesters über den blauen pdf-Button (LSF) ein pdf-Ausdruck zuzustellen.
  • Der Prüfungsausschuss ordnet nach PStO § 22 Abs. 2 Satz 3 an, dass eine Modulprüfung oder Modulteilprüfung, für die eine Anmeldung vorgeschrieben wurde, als nicht bestanden gilt, wenn die oder der Studierende aus selbst zu vertretenden Gründen nicht antritt oder von der angetretenen Modulprüfung oder Modulteilprüfung nach dem letzten Tage der Anmeldung zurücktritt.
  • Diese Regelungen gelten bis auf Weiteres.

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