Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
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Informationen zur Erweiterung mit PIR

Informationen zur Erweiterung Fachrichtung Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik

Beschreibung des Studienfachs siehe: PIR (Prävention, Integration und Rehabilitation) bei Hörschädigung

 

Sonderpädagogische Qualifikationen

Das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation kann neben oder im Anschluss an das Studium eines Lehramts an Realschulen oder an Gymnasien oder an beruflichen Schulen oder an Sonderschulen durchgeführt werden. […] Der Erwerb einer sonderpädagogischen Qualifikation dient der Erweiterung eines Lehramts (LPO I 2022, § 101).

 

Einschreibung für einen Studienplatz

Um das Studium einer sonderpädagogischen Qualifikation im Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation aufzunehmen, müssen Sie sich lediglich zu den relevanten Fristen, die Sie der LMU-Homepage (www.lmu.de) entnehmen können, einschreiben.

 

Empfehlungen zu Lehrveranstaltungen

Grundsätzlich stehen alle Lehrveranstaltungen offen. Es wird empfohlen sich die Inhalte des Grundstudiums anzueignen. Nach wie vor gilt, dass in der sonderpädagogischen Qualifikation keine ECTS-Punkte erworben und keine Modulprüfungen abgelegt werden müssen.

Pädagogik

VeranstaltungVeranstaltungsartSWSFach-
semester
Einführung in die Gehörlosen- und Schwerhörigenpädagogik (prüfungsrelevant) Seminar 2 1.
Spezielle Fragen der Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik
1. Besondere Entwicklungsbedingungen,
2. Sprachlich - kommunikative Aspekte bei GL/SH
2 Seminare je 2 4.

Pädaudiologie

VeranstaltungVeranstaltungsartSWSFach-
semester
Einführung in die Päd. Audiologie (prüfungsrelevant) Vorlesung 2 1.
Praktische Audiometrie und technische  Hörhilfen Übung 4 2.
Hörentwicklung und Hörerziehung/ Auditive Lautsprachperzeption Vorlesung 1 2.

Didaktik

VeranstaltungVeranstaltungsartSWSFach-
semester
Grundlagen der Didaktik im Förderschwerpunkt Hören Vorlesung 2 3.
Didaktik der Gehörlosen-  oder Schwerhörigenpädagogik (prüfungsrelevant) Hauptseminar 3 8.


 Prüfungen erstes Staatsexamen

Prüfung Staatsexamen

  • Eine schriftliche Prüfung zum Schwerpunkt „Pädagogische Audiologie"
  • Bearbeitungszeit: 4 Stunden

(LPO I 2022, § 103 bzw. 107 (3))

 

Praktikum (Qualifikation)

Auszug LPO I

§ 102 Praktikum

(1) 1Im Zusammenhang mit dem Qualifizierungsstudium einer sonderpädagogischen Fachrichtung ist ein Praktikum gemäß den Sätzen 2 und 3 an einer Förderschule der gewählten Fachrichtung abzuleisten. 2Das zusammenhängende zweiwöchige Praktikum umfasst mindestens 10 Schultage während der vorlesungsfreien Zeit und steht in Verbindung mit den didaktischen Lehrveranstaltungen in der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung. 3Die Aufgaben und Studienziele entsprechen den Aufgaben und Studienzielen des sonderpädagogischen Praktikums nach § 93 Abs. 1 Nr. 4, beschränkt auf die Fächer des oder der Studierenden.

(2) Der Nachweis des Praktikums nach Abs. 1 ist Voraussetzung für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung in der sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums.

(3) Das Praktikum nach Abs. 1 entfällt, wenn eine mindestens vierwöchige zusammenhängende Unterrichtstätigkeit an einer Förderschule der Fachrichtung nachgewiesen wird, die der gewählten sonderpädagogischen Fachrichtung des Qualifizierungsstudiums entspricht.

Weitere Informationen

Informationen zum Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation finden Sie im Moodle-Begleit-Kurs "Sonderpädagogik Praktikumsbegleitung 2. Fachrichtung", Einschreibeschlüssel "PraktikumZweitfach". Es ist verpflichtend, diesen Moodle-Begleit-Kurs für unseren Fachbereich zu absolvieren.

Wenn es organisatorisch möglich ist, werden Sie von Dozent:innen unseres Lehrstuhls während Ihres schulischen Praktikums zu einem Unterrichtsversuch besucht. Über das Praktikum ist zudem ein Praktikumsbericht anzufertigen.

Ansprechpartnerin für das schulische Praktikum ist an unserem Lehrstuhl Frau Stefanie Fiocchetta (stefanie.fiocchetta@edu.lmu.de).

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