Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Außerschulischer Studiengang

Absolvent:innenprofil

Eine Besonderheit des PIR-Studiengangs ist, die Möglichkeit Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik (Hörbehindertenpädagogik) nicht nur im schulischen Kontext, sondern auch im Hinblick auf andere Bereichsfelder außerhalb der Schule zu studieren. Genauer gesagt, werden hier alle vor-, neben- und nachschulischen Arbeitsgebiete abgedeckt. Dies wird bei verwandten Fachgebieten – wie beispielsweise Verhaltensgestörtenpädagogik oder Lernbehindertenpädagogik – nicht angeboten.

Welche Inhalte werden vermittelt?

In den ersten Semestern des Studiums werden, wie auch bei der schulischen Ausrichtung, vor allem Grundlagen vermittelt. Dazu gehört unter anderem medizinisches, pädagogisches und audiologisches Basiswissen. Unterschiede zum Modellstudiengang finden sich vor allem in den höheren Semestern. So liegt der Schwerpunkt bei PIR nebenschulisch auf Themen wie Diagnostik, Sprachtherapie bei Hörbehinderung und Rehabilitation (siehe Modulhandbuch).

Welche Nebenfächer stehen zur Auswahl?

Im Gegensatz zur schulischen Ausrichtung ist bei der Wahl von PIR nebenschulisch das Nebenfach nicht automatisch festgelegt. Folgende acht Nebenfächer stehen zur Auswahl:

Absolventinnenprofil - Nebenfächer
 

Genauere Informationen können Sie unter folgenden Websiten nachlesen:

Aufbau

Ablaufplan

Prüfungs- und Studienordnung

Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) sowie die Modulhandbücher des außerschulischen Studiengang.

Zulassungsvoraussetzungen Bachelor

Allgemeines

Zulassungsbeschränkung

nicht zulassungsbeschränkt:

Ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt, so steht jedem Interessenten mit einer Hochschulzugangsberechtigung ein Studienplatz zur Verfügung.

Vorsicht: Dies gilt nicht automatisch für das Nebenfach des Studiengangs!

zulassungsbeschränkt (NC):

Eine Zulassungsbeschränkung, also ein Numerus Clausus (NC), liegt dann vor, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen die Ausbildungskapazität des Studiengangs übersteigt. Da die Grenzwerte (NC) sich jedes Jahr verändern, sind sie nicht prognostizierbar. Bei örtlichen Zulassungsbeschränkungen ist stets eine Bewerbung an der Hochschule erforderlich. Die Online-Bewerbung wird zeitnah unter www.lmu.de/stud-online freigeschaltet.

Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung aus vorherigen Semestern sind auffindbar unter: https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/vor/studienplatz/studienplatz/zulassungsbeschr/zulas_oertl/index.html



Bewerbung PIR nebenschulisch

Um PIR bei Hörschädigung (nebenschulisch) zu studieren, muss bei der Online-Bewerbung „PIR bei Hörschädigung B.Sc.“ gewählt werden.

Vorsicht: Für das Nebenfach gelten im Vergleich zum Modellstudiengang andere Bedingungen! Für Nebenfächer mit Zulassungsbeschränkung müssen, separat zur Bewerbung für den Studiengang PIR bei Hörschädigung, Online-Bewerbungen eingereicht werden. Ist das Nebenfach jedoch zulassungsfrei, wird es erst bei der Einschreibung ausgewählt.

 

Achtung: Insgesamt variieren die Zulassungsbedingungen und -beschränkungen jedes Wintersemester! Die Bedingungen aus dem Vorjahr gelten somit nicht automatisch für das nachfolgende Jahr. Die Online-Bewerbung wird voraussichtlich ab Juni für das Wintersemester freigeschaltet (www.lmu.de/stud-online).

Genaueres unter: https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/vor/studienplatz/studienplatz/zulassungsbeschr/zulas_oertl/index.html


Termine

Unterrichtssprachen

Die Lehrveranstaltungen finden in Deutscher Lautsprache oder Deutscher Gebärdensprache statt. Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Zulassungsvoraussetzungen Master

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik ist der Abschluss eines Erststudiums der Fachrichtung Prävention, Inklusion/Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung erforderlich.

Bei Absolvent:innen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Prävention, Inklusion/Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung vorweisen können, wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt (s. die folgenden Informationen).

Ist die Teilnahme am Eignungsverfahren erforderlich?

Eine Teilnahme am Eignungsverfahren ist erforderlich, wenn ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland in der Fachrichtung

  • Gehörlosenpädagogik/Gebärdensprachpädagogik oder
  • Schwerhörigenpädagogik/Audiopädagogik oder
  • Hörbehindertenpädagogik/Hören und Kommunikation

vorgewiesen werden kann.

Wie verläuft die Teilnahme am Eignungsverfahren?

Für die Teilnahme am Eignungsverfahren ist ein Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (vgl. Eignungssatzung 2015, § 2):

  1. ein tabellarischer Lebenslauf
  2. ein ausgefüllter Fragebogen (siehe unten)
  3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium (oder ein Transcript of Records, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen von mindestens 150 ECTS zusammensetzt; Das Abschlusszeugnis muss nach Erhalt unverzüglich nachgereicht werden.)
  4. ein maximal 1.000 Wörter umfassender Aufsatz, in dem die Fähigkeiten für ein Studium im Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik oder Schwerhörigenpädagogik unter ausführlicher Darstellung der bisherigen Leistungen im Erststudium erläutert werden.

Nach fristgerechter Zusendung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Vorauswahl und finale Zulassung zum Eignungsverfahren. Das Eignungsverfahren in der zweiten Stufe  besteht aus der Teilnahme an einem Test als Leistungserhebung in schriftlicher Form. Der Termin des Tests wird mindestens zwei Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben und dauert 90 Minuten.

Inhalt sind Aufgaben aus den Bereichen

  • HNO Heilkunde
  • Neuropsychologie/Neurophysiologie
  • Hörgerätetechnik/Audiologie
  • Phonetik/Phonologie
  • Linguistik
  • Didaktik
  • Psychologie und Diagnostik

im Kontext von Taubheit/Hörbehinderung.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Eignungssatzungen.

Fragebögen: