Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
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Schulischer Studiengang

Absolvent:innenprofil

Bei dem sogenannten Modellstudiengang beziehungsweise dem schulischen Studiengang handelt es sich um einen Zwei-Fach-Bachelorstudiengang: Der Modellstudiengang setzt sich somit aus dem Hauptfach PIR bei Hörschädigung und dem Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik zusammen.


Zusammensetzung

Dabei werden im Bachelorstudiengang 120 ECTS (European Credit Transfer System) im Hauptfach sowie 60 ECTS im Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik erworben. Der konsekutive Master des Modellstudiengangs ist auf weitere 120 ECTS ausgelegt. Somit erreicht man insgesamt – wie international üblich – 300 ECTS.


Mögliche Abschlüsse

Der Modellstudiengang ermöglicht es, zwei universitäre Abschlüsse und das Staatsexamen zu erlangen. Bei den beiden universitären Abschlüssen handelt es sich um den Bachelor of Science (B.Sc.) und Master of Science (M.Sc.). Das Erste Staatsexamen erfolgt im Lehramt Sonderpädagogik mit der vertieft studierten Fachrichtung Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik. Der B.Sc. gilt hierbei als Voraussetzung für den konsekutiven Masterstudiengang. Der Masterstudiengang muss darüber hinaus mit 270 ECTS von 300 ECTS beendet werden, um das Erste Staatsexamen anzutreten.


Bedeutung des Ersten Staatsexamens

Die Befähigung für das Lehramt für Sonderpädagogik erfolgt durch das erfolgreiche Ablegen des Ersten Staatsexamens am Ende des Studiums und darauf aufbauend durch die Ableistung des zweijährigen Vorbereitungsdienstes (Referendariat) mit anschließendem erfolgreichen Ablegen der Zweiten Staatsprüfung.

 

Was ist die Besonderheit des Modellstudiengangs?

Die Besonderheit des Modellstudiengangs besteht aus der Möglichkeit, neben dem Abschluss des Ersten Staatsexamens zusätzlich einen Bachelor- (Bachelor of Science, B.Sc.) sowie Masterabschluss (Master of Science, M.Sc.) zu erwerben. Hierbei gilt der erfolgreiche Abschluss des Bachelors als fachliche Zugangsvoraussetzung für den konsekutiven Masterstudiengang sowie das Erste Staatsexamen. Während das Staatsexamen die Voraussetzungen für eine Lehrtägigkeit an der Schule ist, ermöglichen die Abschlüsse B.Sc., sowie M.Sc. zudem den Berufseinstieg in außerschulische Bereiche.

Aufbau

Ablaufplan

Prüfungs- und Studienordnung

Hier finden Sie alle relevanten Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) sowie Modulhandbücher des schulischen Studiengangs (Modellstudiengang).

Da sich der schulische Studiengang aus dem Hauptfach und Nebenfach zusammensetzt, können Sie einen Blick in beide PStOs werfen.

Zulassungsvoraussetzungen Bachelor

Allgemeines

Eine Hochschulzugangsberechtigung ist die formale Voraussetzung für den Studiengang PIR. Genaue Informationen rund um die Hochschulzugangsberechtigung (deutsches Zeugnis, ausländisches Zeugnis, Zeugnisanerkennung): https://www.uni-muenchen.de/studium/hochschulzugang/hochschulzug_ber/index.html

Bewerbung PIR schulisch (Modellstudiengang)

Um den Modellstudiengang zu studieren, muss bei der Online-Bewerbung die Option „PIR bei Hörschädigung (Modellstudiengang) B.Sc.“ gewählt werden. Dies bedeutet automatisch die Bewerbung für das Hauptfach PIR schulisch sowie das Nebenfach Grundschulpädagogik und -didaktik. Für das Nebenfach gilt hierbei keine Zulassungsbeschränkung.

Achtung: Insgesamt variieren die Zulassungsbedingungen und -beschränkungen jedes Wintersemester! Die Bedingungen aus dem Vorjahr gelten somit nicht automatisch für das nachfolgende Jahr. Die Online-Bewerbung wird voraussichtlich ab Juni für das Wintersemester freigeschaltet (www.lmu.de/stud-online)

Genaueres unter: https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/vor/studienplatz/studienplatz/zulassungsbeschr/zulas_oertl/index.html

Termine

Immatrikulationstermine: https://www.lmu.de/de/studium/wichtige-kontakte/studentenkanzlei/immatrikulationstermine/index.html

Unterrichtssprachen

Die Lehrveranstaltungen finden in Deutscher Lautsprache oder Deutscher Gebärdensprache statt. Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Zulassungsvoraussetzungen Master

Welche Zulassungsvoraussetzungen müssen erfüllt sein?

Für die Aufnahme in einen Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik/Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) ist der Abschluss eines Erststudiums in der Fachrichtung Prävention, Inklusion/Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) erforderlich.

Bei Absolvent:innen, die keinen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss der Fachrichtung Prävention, Inklusion/Integration und Rehabilitation (PIR) bei Hörschädigung (Modellstudiengang) vorweisen können, wird die erfolgreiche Teilnahme an einem Eignungsverfahren vorausgesetzt (s. die folgenden Informationen).

Ist die Teilnahme am Eignungsverfahren erforderlich?

Eine Teilnahme am Eignungsverfahren ist erforderlich, wenn ein berufsqualifizierender Hochschulabschluss oder gleichwertiger Abschluss aus dem Inland oder Ausland in der Fachrichtung

  • Gehörlosenpädagogik/Gebärdensprachpädagogik oder
  • Schwerhörigenpädagogik/Audiopädagogik oder
  • Hörbehindertenpädagogik/Hören und Kommunikation

vorgewiesen werden kann.

Wie verläuft die Teilnahme am Eignungsverfahren?

Für die Teilnahme am Eignungsverfahren ist ein Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren für das jeweils folgende Wintersemester bis zum 15. Juli beim Lehrstuhl Sonderpädagogik – Förderschwerpunkt Hören und Kommunikation einschließlich inklusiver Pädagogik einzureichen.

Dem Antrag sind folgende Unterlagen beizufügen (vgl. Eignungssatzung 2015, § 2):

  1. ein tabellarischer Lebenslauf
  2. ein ausgefüllter Fragebogen (siehe unten)
  3. eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium (oder ein Transcript of Records, das sich aus den im Erststudium bis zum Zeitpunkt der Bewerbung erbrachten Prüfungsleistungen von mindestens 150 ECTS zusammensetzt; Das Abschlusszeugnis muss nach Erhalt unverzüglich nachgereicht werden.)
  4. ein maximal 1.000 Wörter umfassender Aufsatz, in dem die Fähigkeiten für ein Studium im Masterstudiengang Prävention, Inklusion und Rehabilitation (PIR) – Gehörlosenpädagogik (Modellstudiengang) oder Schwerhörigenpädagogik (Modellstudiengang) unter ausführlicher Darstellung der bisherigen Leistungen im Erststudium erläutert werden.

Nach fristgerechter Zusendung der vollständigen Unterlagen erfolgt eine Vorauswahl und finale Zulassung zum Eignungsverfahren. Das Eignungsverfahren in der zweiten Stufe besteht aus der Teilnahme an einem Test als Leistungserhebung in schriftlicher Form. Der Termin des Tests wird mindestens zwei Wochen zuvor durch schriftliche Einladung bekannt gegeben und dauert 90 Minuten.

Inhalt sind Aufgaben aus den Bereichen

  • HNO-Heilkunde
  • Neuropsychologie/Neurophysiologie
  • Hörgerätetechnik/Audiologie
  • Phonetik/Phonologie
  • Linguistik
  • Didaktik
  • Psychologie und Diagnostik

im Kontext von Taubheit/Hörbehinderung.

Weitere Details entnehmen Sie bitte den Eignungssatzungen.

Links zu Fragebögen: