Lehrstuhl für Schulpädagogik
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1. Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen gem. LPO I (alte LPO, nicht-modularisiert)

Anmeldung zur mündlichen Prüfung in Schulpädagogik - 1. Staatsprüfung für ein Lehramt an öffentlichen Schulen gem. LPO I (alte LPO, nicht-modularisiert) für die Prüfung im Herbst 2016

  1. Für die mündliche Prüfung im Fach Schulpädagogik müssen Sie sich – neben der Anmeldung beim Prüfungsamt – auch beim Lehrstuhl anmelden. Anders als in den letzten Jahren erfolgt die Anmeldung für den Prüfungszeitraum Herbst 2016 über ein Anmeldeblatt, welches Sie ausfüllen müssen.
  2. Das Anmeldeblatt konnte in der Zeit vom 20. 6. bis zum 24. 6. 2016 hier heruntergeladen werden.
  3. Der Anmeldezeitraum ist vom 20. 6. bis zum 24. 6. 2016 festgelegt. Füllen Sie also Ihr Anmeldeblatt bis spätestens 24. 6. 2016 aus und werfen Sie es rechtzeitig in das Postfach des Lehrstuhls (Nr. 44 Erdgeschoss hier im Hause, Leopoldstraße 13).
  4. Folgende Prüfer stehen im Fach Schulpädagogik zur Verfügung:
    • Prof. Dr. Ewald Kiel
    • Dr. Markus Kollmannsberger
    • Dr. Thomas Lerche
    • Dr. Wolf-Thorsten Saalfrank
    • Dr. Clemens M. Schlegel
    • Dr. Eva Steinherr
    • Dr. Sabine Weiß
  5. Für die mündliche Prüfung zur Beratungslehrkraft stehen Prof. Dr. Ewald Kiel, Dr. Wolf-Thorsten Saalfrank und Dr. Sabine Weiß zur Verfügung. Beratungslehrkräfte melden sich per Mail bei ihrem Prüfer/ihrer Prüferin an.
  6. Sie können keinen Prüferwunsch angeben. Die Prüfungen werden schulartenspezifisch einzelnen Prüfern zugeteilt. Wir machen darauf aufmerksam, dass lt. LPO kein Rechtsanspruch auf eine/n bestimmte/n Prüfer/in besteht.
  7. Nach Ablauf der Anmeldefrist findet die Zuteilung zu den Prüfern statt. Durch Aushang am schwarzen Brett des Sekretariats erfahren Sie ab Mittwoch, 29. 6. 2016, welchem Prüfer Sie zugeteilt wurden. Bitte informieren Sie sich in ihrem eigenen Interesse schnellstmöglich über den Stand der Einteilung.
  8. Das Datum der Abgabe hat keinen Einfluss auf die Zuteilung.
  9. Jeder Prüfer hält eine zentrale Vorbesprechung ab. Diese Vorbesprechung ist für alle Kandidatinnen und Kandidaten des Prüfers verpflichtend. Der Termin wird per Aushang sowie auf der Homepage bekannt gegeben. Achtung: Die ersten Vorbesprechungstermine finden bereits eine Woche nach Ende der Anmeldefrist statt.
  10. Über die Festlegung der Prüfungstermine informieren die einzelnen Prüfer auf ihren Vorbesprechungen. Festgelegte Prüfungstermine können nur verschoben werden, wenn am gleichen Tag eine weitere Examensprüfung stattfindet und eine Verschiebung der anderen Prüfung unmöglich ist.
  11. Mit der Anmeldung erklären Sie gleichzeitig auch Ihr Einverständnis, dass Sie außerhalb der vom Prüfungsamt vorgegebenen Prüfungszeiträume geprüft werden können, falls dies aufgrund hoher Anmeldezahlen notwendig wird.
  12. Keine Abgabe im Sekretariat! Bitte werfen Sie das ausgefüllte Blatt bis spätestens Freitag, 24. 6. 2016, in den Briefkasten Nr. 44 Erdgeschoss hier im Hause, Leopoldstraße 13 ("Schweinchenbau")

Die mündliche Prüfung für das erste Staatsexamen im Fach Schulpädagogik besteht in der Regel aus zwei Teilen, die jeweils 50% der Prüfungszeit umfassen.

  • Der Schwerpunktteil. Diesen Teil legen Sie in Absprache mit ihrem Prüfer fest.
  • Der allgemeine Teil. Maßgeblich für den allgemeinen Teil der mündlichen Prüfung ist der Anforderungskatalog des Lehrstuhls. Diesen können Sie auf dieser Seite downloaden

Bitte beachten Sie: Der Anforderungskatalog wurde für die Prüfungen im Herbst 2012 überarbeitet und gestrafft. Dieser neu überarbeitete Anforderungskatalog ist Grundlage des Allgemeinen Teils für alle Prüfungen ab dem Herbst 2012.