Lehrstuhl für Schulpädagogik
print


Navigationspfad


Inhaltsbereich

Änderung der BAföG-Zuständigkeiten

Ab sofort werden am Lehrstuhl für Schulpädagogik keine Leistungsnachweise für den BAföG-Antrag ausgestellt.

Zuständig ist jetzt für alle Anträge nur noch das Akademische Prüfungsamt für Geistes- und Sozialwissenschaften (PAGS).