Basiswissen Inklusion und Sonderpädagogik im Erziehungswissenschaftlichen Studium
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Hier finden Sie wichtige Abkürzungen und Begriffe auf einen Blick!

Sie vermissen eine Abkürzung oder einen Begriff. Gerne dürfen Sie mich per Mail Andreas.Janka@edu.lmu.de darauf aufmerksam machen.

Abkürzungen

 

ADHS
Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung

AQJ
Arbeitsqualifizierungsjahr

AsA
alternatives schulisches Angebot (im Bereich mobile Erziehungshilfe)

ASS
Autismus Spektrum Störung

AVWS
Auditive Wahrnehmungs- und Verarbeitungsstörung

BBW
Berufsbildungswerk

BerEb
Berufseinstiegsbegleitung

BiUSe
Beauftragte für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung

BvB
Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme

BVJ
Berufsvorbereitungsjahr

DaZ
Deutsch als Zweitsprache

DFK
Diagnose- und Förderklasse

DI
Direkte Instruktion

DSM-IV
Diagnostisches und Statistisches Manual psychischer Krankheiten

esE
emotional-soziale Entwicklung

FASD
Fetale Alkoholspektrumstörung (Fetal Alcohol Spectrum Disorder)

FL
Förderlehrkraft

FZ
Förderzentrum für einen speziellen sonderpädagogischen Förderbedarf (z.B. gE, kmE)

gE
geistige Entwicklung

H
Förderbereich Hören

HFL
heilpädagogische*r Förderlehrer*in

HPT
heilpädagogische Tagesstätte

HPU
heilpädagogische Unterrichtshilfe

HPZ
heilpädagogisches Förderzentrum

ICD-10
Internationale Klassifikation der Krankheiten (engl.: International Statistical Classification of Diseases)

IFD
Integrationsfachdienste

JA
Jugendamt

JaS
Jugendsozialarbeit an Schulen

KJP
Kinder- und Jugendpsychiatrie

kmE
körperlich motorische Entwicklung

L
Förderbereich Lernen

LRS
Lese-Rechtschreibstörung

MSD
mobiler sonderpädagogischer Dienst, für alle sonderpädagogischen Förderbedarfe und Autismus

MSH
mobile sonderpädagogische Hilfen, Einsatz in KiTas

OBA
offene Behindertenarbeit

S
Förderbereich Sprache

SDW
Sonderpädagogische Diagnose- und Werkstattklasse

SE
Schulhausinterne Erziehungshilfe

SFK
Sonderpädagogische Stütz- und Förderklasse

SFZ
Sonderpädagogisches Förderzentrum, für die Bereiche S, esE, L

SPF
sonderpädagogischer Förderbedarf

spFh
sozialpädagogische Familienhilfe

SVE
schulvorbereitende Einrichtung (Kita mit sonderpädagogischer Ausrichtung)

UK
unterstützte Kommunikation

UN-BRK
Behindertenrechtskonvention der Vereinten Nationen

WfbM
Werkstätte für behinderte Menschen

ZAE
Zone der aktuellen Entwicklung

ZNE
Zone der nächsten Entwicklung

 

 

Begriffe

 

 ADHS
"Der aus dem Amerikanischen stammende Begriff ADHD (Attention Deficit Hyperactivity Disorder) wurde ins Deutsche mit dem Begriff ADHS (Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung) übertragen. Im Klassifikationssystem der Weltgesundheitsorganisation (WHO) wird HKS (Hyperkinetische Störung) als Überbegriff verwendet.
Diagnose und Symptomatik:
Kinder und Jugendliche mit hyperkinetischer Störung unterscheiden sich von Kindern und Jugendlichen mit Verhalten im Normalbereich im Ausmaß und der Stärke der Schwierigkeiten. In drei wesentlichen Kernbereichen haben sie im Vergleich zu Gleichaltrigen ausgeprägte Auffälligkeiten:
• Aufmerksamkeit und Konzentration, Ablenkbarkeit
• Impulsivität und Einschränkung der Steuerung
• Motorische Aktivität und Unruhe“

Quelle: Mobile Sonderpädagogische Dienste, Aufmerksamkeits-Defizit-Hyperaktivitäts-Störung (ADHS), Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, Alfred Hintermaier Verlag, München 2008

AVWS
„Eine AVWS beeinträchtigt Funktionen, die den Kindern ermöglichen, auf Hörreize zu reagieren und/oder Sprache zu verstehen. Es gibt verschiedene Formen von AVWS, so dass die Symptome einer AVWS von Kind zu Kind unterschiedlich sind. Kinder mit AVWS können zwar leise Geräusche oder Töne ohne Probleme hören, jedoch wird das Gehörte und somit auch Sprache nicht in der regelrechten Form verarbeitet. Dies führt zu einer Reihe von Schwierigkeiten, u.a. beim Hören von Sprache bei Störgeräuschen oder in ungünstigen Hörsituationen. Weil die Unterscheidung von Tönen, Sprachlauten und Geräuschen oft beeinträchtigt ist, können auch das Lesen und das Schreiben mitbetroffen sein.“

Quelle: S1- Leitlinie Auditive Verarbeitungs- und Wahrnehmungsstörungen, aktueller Stand: 09/2015, Herausgegeben von der Deutschen Gesellschaft für Phoniatrie und Pädaudiologie, S.73

Barrierefreiheit
"Barrierefrei sind Lebensbereiche dann, wenn Menschen mit und ohne Behinderung sie gleichberechtigt mit anderen erreichen und nutzen können. Und zwar ohne besondere Erschwernis und grundsätzlich ohne fremde Hilfe."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 32

Behinderung
„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können.“

Quelle: SGB IX §2 Begriffsbestimmungen, vgl. auch UN BRK, amtliche Übersetzung, Beauftragte der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen, 2017, Art 1, S.8

Berufseinstiegsbegleitung (BerEb)
Berufseinstiegsbegleiterinnen und Berufseinstiegsbegleiter unterstützten junge Menschen beim Erreichen des Abschlusses einer allgemeinbildenden Schule, bei der Berufsorientierung und -wahl, bei der Suche nach einer Ausbildungsstelle und bei der Stabilisierung des Berufsausbildungsverhältnisses. Die Berufseinstiegsbegleitung beginnt in der Regel mit dem Besuch der Vorabgangsklasse und endet in der Regel ein halbes Jahr nach Beginn einer Berufsausbildung. Förderungsbedürftig sind junge Menschen, die voraussichtlich Schwierigkeiten haben werden, den Abschluss der allgemeinbildenden Schule zu erreichen oder den Übergang in eine Berufsausbildung zu bewältigen.

Quelle: Sozialgesetzbuch (SGB III) §49

BiUSe (Beauftragte für inklusive Schul- und Unterrichtsentwicklung)
Zur Unterstützung der Staatlichen Schulämter bei der Qualitätssicherung und Qualitätsentwicklung der inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklung gibt es in Bayern seit dem Schuljahr 2020/2021 in jeder Kooperationseinheit (in der Regel zwei benachbarte Schulamtsbezirke) Grund- und Mittelschullehrkräfte, die als Beauftragte für inklusive Unterrichts- und Schulentwicklung („BiUSe“) tätig sind. Die BiUSe beraten Schulleitungen und Kollegien zu inklusiven Fragen und bieten Fortbildungen zu inklusiven Themen an oder organisieren diese. Sie arbeiten eng mit allen an Inklusion beteiligten Akteuren einer Kooperationseinheit zusammen, bauen ein für alle hilfreiches Netzwerk auf und unterstützen damit den fachlichen Austausch. Die Profilschulen einer Kooperationseinheit werden von den BiUSe regelmäßig besucht und bei der qualitätsorientierten Weiterentwicklung inhaltlich beraten und im Prozess begleitet. Die BiUSe bieten aber auch Nicht-Profilschulen eine kompetente und intensive Begleitung bei inklusiven Unterrichts- und Schulentwicklungsprozessen an.

Quelle: Homepage des ISB (Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung München): https://www.isb.bayern.de/schularten/inklusion/biuse/

Budgetstunden
Definition 1
"Die allgemeinen Schulen verfügen neben den „regulären“ Lehrkräften über zusätzliche, eigene Unterstützungssysteme. Hier sind v.a. die Förderlehrkräfte an Grund- und Mittelschulen zu nennen, die auch zur Differenzierung und Förderung von Kindern mit sonderpädagogischem Förderbedarf eingesetzt werden können. In den Realschulen und Gymnasien gibt es für Schüler mit Behinderung bei Bedarf sog. Budgetstunden (1 bis 3 Stunden)."

Quelle: Ringbuch Inklusion zum Nachschlagen, Teil B, Stand Juli 2015, S.157

Definition 2
"Für Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an weiterführenden Schulen ist (...) die Gewährung von sogenannten Budgetstunden möglich.
Voraussetzung für die Gewährung ist (...) die Attestierung und Beschreibung des sonderpädagogischen Förderbedarfs durch den zuständigen MSD in Form eines Förderdiagnostischen Berichts bzw. einer fachlichen Stellungnahme. In das fachliche Urteil der Sonderschullehrkraft wird die Durchführung adäquater und fundierter Diagnostik bzw. die Sichtung bereits vorliegender Unterlagen einbezogen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Beobachtungen der Lehrkräfte und die Beschreibung aller bereits durchgeführter Maßnahmen sowie die Darstellung des durch die Schule zu leistenden Mehraufwandes."

Quelle: KMS vom 08.12.2006 und KMS vom 22.10.2013 AZ. VI.2 – 5S5300 – 6b.123205

Diagnose- und Förderklasse
In der Grundschulstufe des Sonderpädagogischen Förderzentrums (SFZ) werden die Jahrgangsstufen 1 und 2 als Diagnose und Förderklasse geführt. Sie kann bei Bedarf um die Jahrgangsstufe 1A erweitert werden. Bei den Förderschwerpunkten Hören und Sehen ist die 1A verpflichtend. Die 1A wird nicht zu den Schulpflichtjahren hinzugezählt. Es wird nach Lehrplan der Grundschule unterrichtet.
Ziel:
• durch frühzeitige Förderung den Förderbedarf beheben, in Grundschule zurückführen,
• weiterreichenden Förderbedarf feststellen, in zuständige Förderschule weiterleiten
Zielgruppe:
• bereits im Kindergarten auffällige Kinder
• Kinder, die wegen Schulunreife um ein Jahr zurückgestellt wurden
• Kinder, die in der 1. und 2. Klasse GS nicht mit ausreichendem Erfolg teilnehmen können
• Kinder, deren Förderbedarf nicht mit Mitteln der Regelschule gedeckt werden kann
• festgestellter sonderpädagogischer Förderbedarf

Direkte Instruktion
Definition 1
„Die direkte Instruktion ist ein anspruchsvolles Unterrichtsarrangement, das aus mehreren Phasen besteht, die aufeinander aufbauen und jeweils gut vorbereitet werden müssen. Dabei spielen das Üben der Schülerinnen und Schüler sowie die differenzierte Rückmeldung der Lehrkraft an die einzelnen Schülerinnen und Schüler eine entscheidende Rolle.“

Quelle: Schnack, J. (2014): Neuer Wein in alten Schläuchen: Die direkte Instruktion ist anspruchsvoller als manche hoffen. In: Pädagogik, 66(1), S. 6-7. (https://www.beltz.de/fachmedien/paedagogik/zeitschriften/paedagogik/themenschwerpunkte/direkte_instruktion.html)

Definition 2
„Unter direkter Instruktion versteht man eine Unterrichtsmethode, bei der Lehrkräfte Schülerinnen und Schüler beim Erwerb konkreter Fähigkeiten oder Strategien strukturiert unterstützen. Die Lehrkraft leitet dabei die Schülerinnen und Schüler kleinschrittig und explizit an.“ „Der Ansatz hat sich ... insbesondere bei Schülerinnen und Schülern mit Lernschwierigkeiten als förderlicherwiesen.“

Quelle: Koutsianikouli, G., / Lutz, S. (2024): Zeitschrift für Heilpädagogik 75, S. 347-356

Dyskalkulie
„Diese Störung bezeichnet eine Beeinträchtigung von Rechenfertigkeiten, die nicht allein durch eine allgemeine Intelligenzminderung oder eine unangemessene Beschulung erklärbar ist. Das Defizit betrifft vor allem die Beherrschung grundlegender Rechenfertigkeiten wie Addition, Subtraktion, Multiplikation und Division.“

Quelle: Internationale Klassifikation psychischer Störungen, ICD 10; 5. durchgesehene und ergänzte Auflage 2004/2005

Eingliederungshilfe
"Hilfeleistung für Menschen mit Behinderung, die u. a. eine angemessene Schulbildung (v. a. den Schulbesuch im Rahmen der allgemeinen Schulpflicht) sicherstellen soll. Eingliederungshilfe im schulischen Bereich wird insbesondere durch Schulbegleitung und den Besuch einer Heilpädagogischen Tagesstätte (HPT) gewährt.
• Gesetzliche Grundlage für Menschen mit geistiger oder körperlicher Behinderung (einschließlich Sinnesschädigungen) ist das Sozialgesetzbuch (SGB) XII,
• für Kinder mit seelischer Behinderung das SGB VIII (Kinder- und Jugendhilfe).
Für Leistungen nach SGB XII sind die bayerischen Bezirke zuständig, für Leistungen nach SGB VIII die Jugendämter."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 32

Einzelinklusion
"Einzelne Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die die allgemeine Schule, insbesondere die Sprengelschule, besuchen, werden unter Beachtung ihres individuellen Förderbedarfs unterrichtet. Sie werden durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD) und ggf. außerschulische sonstige Unterstützungssysteme begleitet." nach Art. 30b Abs. 2 BayEUG

Quelle: Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus (2011b): Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote. KMS IV.6 – S 8040.5.1 – 4a.107922 vom 1. August 2011, S.6

emotional soziale Entwicklungsstörung, Verhaltensstörung
„Verhaltensstörung ist ein von zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen abweichendes Verhalten, das organogen und/oder milieuaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht oder nur unzureichend überwunden werden kann.“

Quelle: Myschker, N. (1999). Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen - Ursachen - hilfreiche Massnahmen. Stuttgart: Kohlhammer, S.41

Exklusion
Definition 1
Exklusion (lateinisch „exclusio“ für ‚Ausschluss‘): SchülerInnen werden den Ansprüchen der Regelschulen nicht gerecht, ob aus sozialer oder kognitiver Hinsicht, und verlassen deshalb die jeweilige Schule und das System der Schule generell. (...) Bei einem längeren Aufenthalt, oft bis zur Volljährigkeit, kehren die Kinder nicht in das Regelschulsystem oder an ihre Förderschule zurück und erlangen keinen Abschluss. In der Konsequenz wird diesen Schülern die Möglichkeit, wie auch das Recht, an Bildung teilzunehmen verwehrt (Sander 2004).

Quelle: http://vonexklusionzuinklusion.blogspot.com/

Definition 2
"In der Phase der Exklusion werden Kinder mit Behinderungen ganz und gar aus dem Bildungs- und Erziehungssystem ausgeschlossen, sie haben kein Recht auf Bildung und sind von der Schulpflicht befreit. Behinderte Kinder gelten als »bildungsunfähig«, sie werden in Anstalten verwahrt oder verbleiben bestenfalls im familiären Kreis. Weltweit besuchen zu Beginn des 21. Jahrhunderts etwa 90 Prozent aller behinderten Kinder keine Schule!"

Quelle: Wocken, H. (2009). Qualitätsstufen der Behindertenpolitik und –pädagogik. Online verfügbar unter: http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf

Extinktion
"Die unterste Stufe der Behindertenpolitik und -pädagogik bildet ein Denk- und Handlungsmuster, das hier begrifflich als Extinktion (Auslöschung) gefasst werden soll. Die Tötung Behinderter hat es zu allen Zeiten gegeben, nicht nur in barbarischen Vorzeiten oder im finsteren Mittelalter. Ein trauriges Beispiel aus der jüngeren Vergangenheit ist die Euthanasie im Nationalsozialismus. Das Handlungsmuster ist auch in unseren Tagen keineswegs überwunden. Gegenwärtig gemahnt die utilitaristische Ethik des australischen Philosophen Peter Singer daran, dass selbst das fundamentalste aller Rechte, das Recht auf Leben, Menschen mit Behinderungen nicht fraglos und bedingungslos zugestanden wird."

Quelle: Wocken, H. (2009). Qualitätsstufen der Behindertenpolitik und –pädagogik. Online verfügbar unter: http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf

Förderbedarf
„Bei Vorliegen von Teilleistungsschwächen (Legasthenie, Dyskalkulie), von ADHS oder von sprachlichen Defiziten, z. B. bei Schülern mit Migrationshintergrund, besteht in der Regel kein sonderpädagogischer Förderbedarf. Diese Problemlagen erfordern eine individuelle/besondere Förderung, der durch Maßnahmen der allgemeinen Schule entsprochen wird.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.39

Förderdiagnostischer Bericht
„Wird erstellt für inkludierte Schüler in der Regelschule, die lernzieldifferent unterrichtet werden oder unmittelbar durch den MSD gefördert werden; darüber hinaus kann er bei Bedarf erstellt werden (§ 25 Abs. 1 Satz 4 VSO-F). Für die Erstellung sind die MSD verantwortlich, Lehrkräfte und Schulleitung der allgemeinen Schule sowie die Erziehungsberechtigten werden einbezogen. Der Bericht enthält Art und Notwendigkeit der sonderpädagogischen Förderung und ist Teil der Schülerakte der besuchten allgemeinen Schule.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S. 40

Förderplan
„Auf der Grundlage des Förderdiagnostischen Berichts werden an der Grund- und Mittelschule die Lernziele, die wesentlichen Fördermaßnahmen und die vorgesehenen Leistungserhebungen in einem individuellen Förderplan festgehalten, der regelmäßig (d. h. mindestens halbjährlich) fortgeschrieben wird. Der Förderplan soll mit den Erziehungsberechtigten erörtert werden. An der Förderschule wird für jeden Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf ein Förderplan erstellt.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.40

Förderschule
"Förderschulen unterrichten Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Förderbedarf und unterstützen die anderen Schulen bei der Unterrichtung von Schülerinnen und Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf. Ein Förderzentrum ist eine Förderschule mit in der Regel einer Grundschulstufe (Jahrgangsstufen 1 bis 4) und einer Mittelschulstufe (Jahrgangsstufen 5 bis 9 bzw. 10). Teilweise kommt noch eine sogenannte Berufsschulstufe (Jahrgangsstufen 10 bis 12; Förderschwerpunkt geistige Entwicklung) hinzu. Ferner gibt es als Förderschulen z. B. noch Realschulen und Berufsschulen jeweils zur sonderpädagogischen Förderung."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 32-33

Förderzentrum mit speziellem Förderangebot
„Allgemein bildende Förderschule, die mit ihrer Grundschul- und/oder Mittelschulstufe das Pendant zu Grundschule und Mittelschule darstellt. Förderzentren gibt es in allen sieben Förderschwerpunkten. Im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung hat das Förderzentrum zusätzlich eine Berufsschulstufe (Jgst. 10–12). Die Lehrkräfte für Sonderpädagogik der verschiedenen Fachrichtungen arbeiten interdisziplinär zusammen.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.40

Frühförderstelle
"Interdisziplinär arbeitende Einrichtung für Kinder vom Säuglings bis zum Kindergartenalter (bei Sinnesschädigungen auch bis zum Schuleintritt) zur Früherkennung von Behinderungen, Verzögerungen und Auffälligkeiten sowie deren Förderung und Therapie. Kostenträger sind die Sozialhilfeträger und die gesetzlichen Krankenkassen."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 33

Heterogenität
Definition 1
"Heterogenität kommt aus dem Griechischen, bedeutet übersetzt „Ungleichartigkeit“ und bezeichnet somit Unterschiede oder Differenzen. Diese können dann erkannt und beschrieben werden, wenn mindestens zwei Aspekte oder Eigenschaften miteinander in Beziehung gesetzt, also verglichen werden. Dies erfolgt mithilfe eines Maßstabs, der an die zu vergleichenden Aspekte angelegt wird und so ihre Relation zueinander beschreibbar macht. Das Ergebnis dieses Vergleichs lautet dann gleich oder ungleich respektive homogen oder heterogen."

Quelle: Sturm, Tanja (2016). Lehrbuch Heterogenität in der Schule. München, Basel: Reinhardt.

Definition 2
„Die Bedeutung des Begriffs Heterogenität lässt sich bis in die griechische Antike zurückverfolgen; mit dem Begriff werden Verhältnisse bezeichnet, in denen verschiedenes einander nicht untergeordnet ist (Horn 2012).
Mit „Heterogenität“ wird das für Inklusive Pädagogik zentrale Merkmal benannt: Ausnahmslos alle Kinder aus dem jeweiligen Einzugsbereich werden in ihre wohnortnahe Kindertagesstätte und Schule aufgenommen und lernen hier in heterogen zusammengesetzten Gruppen gemeinsam.“

Quelle: Prengel, Annedore.http://www.inklusion-lexikon.de/Heterogenitaet_Prengel.php

Inklusion
Definition 1
„Inklusion meint das selbstverständliche, gleichberechtigte und wertschätzende Miteinander unterschiedlicher Menschen, wobei die Selbstverständlichkeit dieses Miteinanders darin besteht, dass ihre Unterschiedlichkeit nicht eigens thematisiert wird.“

Quelle: Katzenbach, D.: De-Kategorisierung inklusive? Über Risiken und Nebenwirkungen des Verzichts auf Etikettierungen. In Huf, C. / Schnell, I. (Hrsg.) (Hg.) (2015): Inklusion in KiTa und Schule. Stuttgart: Kohlhammer. S.47

Definition 2
„Ziel der inklusiven Bildungspolitik ist die gemeinsame Teilhabe von Schülerinnen und Schülern mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf an Bildung und Erziehung.

Quelle: Weigl, Götz: Inklusion verWIRKLICHen, Inklusion zum Nachschlagen, München 2015, S.9

Definition 3
"Im Gegensatz zur Integration setzt Inklusion nicht die Anpassungsleistung des jeweiligen Kindes an die bestehenden strukturellen und organisatorischen schulischen Gegebenheiten voraus, sondern intendiert eine Anpassung des Schulsystems an die zunehmende Heterogenität der Schülerschaft.“

Quelle: Weigl, Götz: Inklusion verWIRKLICHen, Inklusion zum Nachschlagen, München 2015, S.9

Definition 4
"Kinder ohne und mit sonderpädagogischem Förderbedarf werden gemeinsam unterrichtet und entsprechend ihrer persönlichen Begabungen individuell gefördert; die gesamte Schule nimmt sich des Themas Inklusion an."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 33

Integration
„Integration meint (...) das gleichberechtigte und wertschätzende Miteinander unterschiedlicher Menschen, wobei Gleichberechtigung und Wertschätzung die Thematisierung der Unterschiede verlangt.“

Quelle: Katzenbach, D.: De-Kategorisierung inklusive? Über Risiken und Nebenwirkungen des Verzichts auf Etikettierungen. In Huf, C. / Schnell, I. (Hrsg.) (Hg.) (2015): Inklusion in KiTa und Schule. Stuttgart: Kohlhammer. S.47

Integrationsberatung
Am Staatlichen Schulamt: „überörtliche, interdisziplinäre, neutrale und vernetzte Einrichtungen für den Bereich der Grund- und Mittelschulen bzw. Förderschulen zur umfassenden Beratung im Bereich Inklusion, insbesondere beim Übergang vom Kindergarten in die Schule; im Einzelfall Vernetzung mit der Eingliederungs- oder Jugendhilfe sowie ggf. mit den kommunalen Schulaufwands- bzw. Aufgabenträgern. Im Bereich der Realschulen, Gymnasien und der beruflichen Schulen bleibt das Beratungsnetz aus Schule, staatlicher Schulberatungsstelle und Schulaufsicht als beratende Struktur unverändert.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S. 40

Integrationshelfer*in
vgl. Schulbegleitung

Kooperationsklasse
Definition 1
"Drei bis fünf Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf besuchen gemeinsam eine Klasse an einer Grundschule. Sie werden regelmäßig von einer Lehrkraft für Sonderpädagogik im Rahmen des Mobilen Sonderpädagogischen Dienstes (MSD) betreut."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe · Stand: April 2018, S.15

Definition 2
"In den langjährig bewährten Kooperationsklassen der Grund-, Haupt-/Mittelschulen sowie der Berufsschulen werden Schülerinnen und Schüler mit unterschiedlichen Förderschwerpunkten in Unterricht und Erziehung nachhaltig gefördert. Dies gilt im Grundsatz für alle Förderschwerpunkte. Die bisherige Praxis zeigt jedoch, dass vor allem die Förderschwerpunkte Sprache, Lernen sowie emotionale und soziale Entwicklung gut eingebunden werden können. Eine spezifische pädagogische Ausrichtung von Kooperationsklassen für die Förderschwerpunkte Hören und Sehen gilt es weiter zu entwickeln. Dabei erfolgt eine stundenweise Unterstützung durch die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste (MSD)." nach: Art. 30a Abs.7 Nr. 1 BayEUG

Quelle: Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus (2011b): Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote. KMS IV.6 – S 8040.5.1 – 4a.107922 vom 1. August 2011, S.3

Lernschwierigkeiten, Lernstörungen, Lernbeeinträchtigungen
Definition 1
„Kinder und Jugendliche mit Lernschwierigkeiten haben in erster Linie Probleme beim Lesen- Schreiben- und Rechnen lernen sowie beim Lernen des Lernens. […] Lernschwierigkeiten können sowohl durch endogene als auch durch exogene Bedingungsfaktoren verursacht werden.“

Quelle: Heimlich, U. (2009). Lernschwierigkeiten. Sonderpädagogische Förderung im Förderschwerpunkt Lernen. Bad Heilbrunn: Klinkhardt. S. 34 f.

Definition 2
"Von Lernschwierigkeiten spricht man im Hinblick auf partielles Versagen bzw. vorübergehende Probleme im schulischen Lernen" (S.72)

"Lernstörungen sind klassifizierbare und diagnostizierbare Einschränkungen in schulischen Fertigkeiten, die z.T. aus manifesten Lernschwierigkeiten erwuchsen"

"Lernbeeinträchtigungen umfassen alle leichten und gravierenden Lernschwierigkeiten, Lernstörungen und sonderpädagogischen Förderbedarfe, sie systemabhängig, personverankert oder herkunftsbedingt verursacht sind"

Quelle: Ellinger, S. (2022). Pädagogik des Lernens: Können - Wissen - Wollen im idealtypischen Lernprozess. Bielefeld: utb, S.72ff.

lernzieldifferent
Definition 1
„(einzelne) Schüler einer Klasse werden in einem, mehreren oder allen Fächern bzw. Fachbereichen nach einem anderen als dem für die Klasse geltenden Lehrplan oder nach individuellen Zielen unterrichtet. Die schulischen Leistungen aus den lernzieldifferent unterrichteten Fächern werden in den Zeugnissen verbal beschrieben.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.41

Definition 2
„Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf müssen an der allgemeinen Schule die Lernziele der besuchten Jahrgangsstufe nicht erreichen, soweit keine schulartspezifischen Voraussetzungen bestehen.“

Quelle: BayEUG Art. 30a Abs. 5 Satz 3

lernzielgleich
„Schüler einer Klasse werden nach den gleichen, jeweils für die Klassenstufe und Schulart geltenden Lernzielen unterrichtet.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.41

Lese-Rechtschreibstörung
Definition 1
„ist eine Störung des Lesens und Rechtschreibens, die entwicklungsbiologisch und zentralnervös begründet ist. Die Lernstörung besteht trotz normaler oder auch überdurchschnittlicher Intelligenz und trotz normaler familiärer und schulischer Lernanregungen. Die Beeinträchtigung oder Verzögerung beim Erlernen grundlegender Funktionen, die mit der Reifung des zentralen Nervensystems verbunden ist, hat demnach biologische Ursachen, deren Entwicklung lange vor der Geburt des Kindes angelegt oder durch eine Schädigung im zeitlichen Umkreis der Geburt bedingt ist.“

Quelle: KMBek vom 16. November 1999, Amtsblatt - KWMBl. I S. 379, in Abschnitt IV, 2. Absatz geändert am 11. August 2000, KWMBl I S. 403

Definition 2
“Das Vorliegen einer Lese-Rechtschreibstörung, isolierten Rechtschreibstörung oder isolierten Lesestörung sollte dann festgestellt werden, wenn die Leseleistung und / oder Rechtschreibleistung deutlich unter dem Niveau liegt, das aufgrund der Altersnorm, oder der Klassennorm oder der Intelligenz zu erwarten ist und die Bewältigung der Alltagsanforderungen
beeinträchtigt oder gefährdet ist.“

Quelle: Diagnostik und Behandlung von Kindern und Jugendlichen mit Lese- und / oder Rechtschreibstörung, Evidenz- und konsensbasierte Leitlinie, AWMF-Registernummer 028 -044, S.6

Mobile sonderpädagogische Hilfen
Definition 1
Ziel:
Guten Start in die schulische Laufbahn ermöglichen. Erreichen der Schulbereitschaft.
Zielgruppe:
Die MSH betreut entwicklungsauffällige Kinder von 3 bis 6 Jahren. Die Förderung findet hauptsächlich im Kindergarten statt.

Definition 2
"Sonderpädagogisches Unterstützungs- und Beratungsangebot der Förderzentren im vorschulischen Bereich vor allem in Kindergärten und Kindertagesstätten; Antragstellung durch die Eltern oder die Kindertagesstätte beim zuständigen Förderzentrum."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 34

Mobiler Sonderpädagogischer Dienst
Definition 1
„MSD unterstützen die Unterrichtung von Schülern mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nach Maßgabe des Art. 41 BayEUG eine allgemeine Schule besuchen können; sie können auch an einer anderen Förderschule eingesetzt werden. Sie diagnostizieren und fördern die Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch. Regionale Mobile Sonderpädagogische Dienste werden von den nächstgelegenen Förderschulen mit entsprechendem Förderschwerpunkt geleistet. Überregionale MSD gibt es für die Förderschwerpunkte Hören, Sehen, körperlich-motorische Entwicklung und Autismus.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.41

Definition 2
„Mobile Sonderpädagogische Dienste diagnostizieren und fördern die Schülerinnen und Schüler, sie beraten Lehrkräfte, Erziehungsberechtigte und Schülerinnen und Schüler, koordinieren sonderpädagogische Förderung und führen Fortbildungen für Lehrkräfte durch.“

Quelle: BayEUG Art. 21 Abs. 1 Satz 2

Definition 3
Ziel:
Die Mobilen Sonderpädagogischen Dienste unterstützen Schüler mit sonderpädagogischem Förderbedarf an der allgemeinen Schule, damit sie erfolgreich integriert werden können oder inkludiert bleiben. Jeder sonderpädagogische Bereich hat MSD
Zielgruppe:
Schüler der allgemeinen Schule, Förderschüler

Definition 4
"Sonderpädagogisches Diagnostik-, Beratungs- und Förderangebot der Förderzentren im schulischen Bereich;
Antragstellung grundsätzlich durch die Klassenlehrkraft beim zuständigen Förderzentrum;
Übernahme der Koordination der Förderung (vgl. Art. 21 BayEUG)."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 34

Nachteilsausgleich
Definition 1
"Der Nachteilsausgleich ist nicht als Bevorzugung zu sehen, sondern soll möglichst gleiche äußere Prüfungsbedingungen für die Erbringung der von allen Schülerinnen und Schülern geforderten Leistung sicherstellen. Schülerinnen und Schüler mit Beeinträchtigungen werden mittels Nachteilsausgleich in die Lage versetzt, vergleichbar mit allen anderen ihr vorhandenes Leistungsvermögen zu zeigen. Der Anspruch auf Nachteilsausgleich folgt aus dem verfassungsrechtlich verankerten Gebot der Chancengleichheit in Prüfungen."

Quelle: Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung (2019): Individuelle Unterstützung, Nachteilsausgleich, Notenschutz. Unter Mitarbeit von Christian Huber, Wolfgang Kolb, Dr. Ellen Kunstmann, Thomas Lustig, Doris Lux, Katharina Molls, Martina Oberhofer, Thomas Volz. München: PrePress-Salumae.com, Kaisheim, S.4

Definition 2
„Nachteilsausgleich ist im Sozialrecht ein Sammelbegriff für Bestimmungen über Hilfen für behinderte Menschen zum Ausgleich behinderungsbedingter Nachteile.“

Quelle: § 126 SGB IX

Definition 3
„Der Nachteilsausgleich gleicht Nachteile aufgrund des sonderpädagogischen Förderbedarfs einzelner Schüler aus. Damit soll die Chancengleichheit gewahrt, nicht aber Vorteile gegenüber den Mitschülern bezüglich Prüfungsanforderungen gewährt werden.

Quelle: Nachteilsausgleich, Staatsinstitut für Schulqualität und Bildungsforschung, Schellingstr. 155, 80797 München im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus, München 2012

Definition 4
„Schülerinnen und Schüler mit einer lang andauernden erheblichen Beeinträchtigung der Fähigkeit, ihr vorhandenes Leistungsvermögen darzustellen, erhalten […] eine Anpassung der Prüfungsbedingungen, die das fachliche Anforderungsniveau der Leistungsanforderungen wahrt (Nachteilsausgleich).“ vgl auch: BaySchO §31-36

Quelle: BayEUG Art. 52 Abs. 5 Satz 5

Offene Klasse
"Klasse an einem Förderzentrum, die auch Kinder ohne sonderpädagogischen Förderbedarf besuchen, sodass auch hier Kinder mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf gemeinsam lernen und Schulleben gestalten."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 34

Partnerklasse
Definition 1
"Partnerklassen der Förderschule oder der allgemeinen Schule kooperieren eng mit einer Klasse der jeweils anderen Schulart. Formen des gemeinsamen, regelmäßig lernzieldifferenten Unterrichts sind darin enthalten. Gleiches gilt für Partnerklassen verschiedener Förderschulformen." nach Art. 30a Abs.7 Nr. 2 BayEUG

Quelle: Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus (2011b): Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote. KMS IV.6 – S 8040.5.1 – 4a.107922 vom 1. August 2011, S.4

Definition 2
"Meist Klasse eines Förderzentrums an einer Grundschule, die gemeinsam mit einer Klasse der Grundschule Unterricht und Schulleben gestaltet; es gibt umgekehrt auch Klassen der Grundschulen als Partnerklassen in einem Förderzentrum; Ziel ist auch hier das gemeinsame Lernen und Gestalten von Schulleben von Kindern mit und ohne sonderpädagogischem Förderbedarf."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 34

Schulbegleitung
Definition 1
"Die Schulbegleiter (Integrationshelfer, persönliche Assistenten) sind als außerschulische Partner eine ambulante Form der Eingliederungshilfe für behinderte oder von einer Behinderung bedrohte junge Menschen. Sie sollen trotz eines vorliegenden Integrationsrisikos den Schülern eine selbstbestimmte Teilhabe an Bildung und am schulischen Leben und Lernen in allen Schularten ermöglichen. (...)
Der Schulbegleiter übernimmt grundsätzlich keine Aufgaben der Lehrkräfte zur Vermittlung der Unterrichtsinhalte oder pädagogisch-erzieherische Aufgaben im Rahmen des Klassenverbandes (Herstellen der Klassenordnung, Einwirken auf die Klassengemeinschaft). Eine besondere Kunst besteht für den Schulbegleiter darin, durch seine beständige Anwesenheit in der Klasse das Kind nicht weiter zu separieren, sondern zu integrieren. Besonders Pausen, Freistunden und die Zeiten kurz vor und nach dem Unterricht können für Kontakt zu Mitschülern und für das Einüben sozial adäquater Verhaltensweisen genutzt werden."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.13

Definition 2
"Person, die ein Kind mit Behinderung im Rahmen der Eingliederungshilfe bei einem individuellem, sozialrechtlichem Hilfebedarf in den Bereichen Lebenspraxis, Pflege, Mobilität und Kommunikation sowie im sozialen und emotionalen Bereich bei der Bewältigung des Schulalltags unterstützt; Antragstellung durch die Eltern beim zuständigen Bezirk bzw. Jugendamt."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 34

Schule mit Schulprofil Inklusion
Definition 1
"Eine Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“ setzt auf der Grundlage eines gemeinsamen Bildungs- und Erziehungskonzepts in Unterricht und Schulleben individuelle Förderung für alle Schülerinnen und Schüler um. Unterrichtsformen und Schulleben, sowie Lernen und Erziehung sind auf die Vielfalt der Schülerinnen und Schüler mit und ohne sonderpädagogischen Förderbedarf auszurichten. Den Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen mit sonderpädagogischem Förderbedarf wird in besonderem Maße Rechnung getragen." nach: Art. 30b Abs.3 bis 5 BayEUG.

Quelle: Bayerisches Staatministerium für Unterricht und Kultus (2011b): Inklusion durch eine Vielfalt schulischer Angebote. KMS IV.6 – S 8040.5.1 – 4a.107922 vom 1. August 2011, S.6

Definition 2
"An einer Grundschule mit dem Schulprofil „Inklusion“ werden mehrere Kinder mit sonderpädagogischem Förderbedarf unterrichtet. Eine Lehrkraft des Förderzentrums ist fest an der Grundschule eingesetzt. Sie arbeitet Hand in Hand mit den Klassenlehrkräften. Grundschule und Förderzentrum tauschen sich fachlich aus und lernen voneinander."

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst: Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Appel & Klinger Druck und Medien GmbH, Schneckenlohe · Stand: April 2018, S. 16

Schulvorbereitende Einrichtung
Ziel:
Vorbereitung auf Besuch einer Grund- und Förderschule.
Zielgruppe:
Die SVE ist für Kinder im Kindergartenalter mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in den letzten 3 Jahren vor Schulbeginn gedacht. Sie ist in der Regel an eine Förderschule angeschlossen.

Segregation
Definition 1
Segregation (lateinisch „segregatio" für ‚Absonderung‘, ‚Trennung‘): Schüler mit Sonderpädagogischem Förderbedarf werden mit Hilfe bestimmter Feststellungsverfahren an Förderschulen überwiesen. Diese Förderschulen stellen ein eigenes System dar und grenzen sich dadurch deutlich von der Regelschule ab. An welche Förderschule die Kinder überwiesen werden, hängt davon ab, nach welchen Kriterien ein Förderbedarf diagnostiziert wird. Grund dafür ist die Vermutung, dass Kinder in harmonischen und homogenen Gruppen besser lernen können. Für jede „Eigenart“ und Kompetenzstufe gibt es eine eigene Institution an die überwiesen werden kann. D.h. Schüler, die curriculare Vorlagen erfüllen, nehmen an der Regelschule teil, Schüler, die der Regelschule nicht gerecht werden, werden in Förderschwerpunkten separiert (Hinz 2004: 48).

Quelle: http://vonexklusionzuinklusion.blogspot.com/

Definition 2
"In der Phase der Segregation besuchen behinderte Kinder eine öffentliche oder private Schule. Seit dem Ende des 19. Jahrhunderts etwa werden auch die behinderten Kinder in die Schulpflicht einbezogen und erhalten Zugang zu schulischer Bildung in einem separierten Sonderschulwesen. Allerdings ist für sie in der allgemeinen Schule kein Platz; sie werden ausgegliedert und in speziellen Schulen abseits vom Mainstream unterrichtet. Der Phase der Segregation liegt die »Zwei-Schulen-Theorie« zugrunde. Es gibt »Regelschulen« für »normale« Kinder und »Sonderschulen« für ̇»behinderte« Kinder."

Quelle: Wocken, H. (2009). Qualitätsstufen der Behindertenpolitik und –pädagogik. Online verfügbar unter: http://www.ev-akademie-boll.de/fileadmin/res/otg/501909-Wocken.pdf

Sonderpädagogischer Förderbedarf
Definition 1
„ist bei Kindern und Jugendlichen anzunehmen, die in ihren Bildungs-, Entwicklungs- und Lernmöglichkeiten so beeinträchtigt sind, dass sie im Unterricht der allgemeinen schule ohne sonderpädagogische Unterstützung nicht hinreichend gefördert werden können.“

Quelle: KMK (06.05.1994): Empfehlungen zur sonderpädagogischen Förderung in den Schulen in der Bundesrepublik Deutschland, vom 06.05.1994. In: Sekretariat der Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland, S. 5 u.6

Definition 2
„liegt dann vor, wenn die allgemeine Schule trotz zusätzlicher differenzierender Maßnahmen nicht in der Lage ist, auf die Lernbedürfnisse einzelner Schülerinnen und Schüler einzugehen und deshalb zusätzlich gezielte Maßnahmen zur Diagnostik, Intervention und Evaluation erforderlich sind.“

Quelle: Heimlich, Ulrich; Kahlert, Joachim (2014): Inklusion in Schule und Unterricht. Wege zur Bildung für alle. 2. Aufl. Stuttgart: Kohlhammer (Praxis Heilpädagogik - Handlungsfelder), S. 19

Definition 3
„Hier werden die Auswirkungen von Beeinträchtigungen oder spezifischen Förderbedürfnissen im Hinblick auf schulischen Bildungserfolg betrachtet, aus denen sich besondere Hilfen zur Teilhabe und zum Erreichen von Bildungszielen ableiten lassen. Sonderpädagogischer Förderbedarf ist bei Kindern und Jugendlichen zu vermuten, deren Entwicklungs-, Lern- und Bildungsmöglichkeiten derart beeinträchtigt sind, dass sie über einen längeren Zeitraum spezifische, kontinuierliche und umfassende individuelle Hilfen benötigen.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.40

Sonderpädagogisches Förderzentrum
„als Sonderform der Förderzentren haben die Förderschwerpunkte in Lernen, Sprache sowie emotionale und soziale Entwicklung.“
Ziel:
• behinderte oder von Behinderung bedrohte Kinder und Jugendliche ihren Möglichkeiten entsprechend erziehen und unterrichten
• Teilhabe an der Gesellschaft gewährleisten durch möglichst hohe schulische und berufliche Eingliederung
• Integration bzw. Reintegration
Zielgruppe:
• Schüler von 1. bis 9. Klasse ggf. auch SVE und höhere Klassen
Aufnahme:
• Gutachten eines Arztes oder Sonderpädagogisches Gutachten
• Einverständnis der Eltern

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.4

Sonderpädagogisches Gutachten
„Voraussetzung für die Aufnahme an einer Förderschule. Es wird in der Regel von einem Sonderpädagogen der aufnehmenden Schule erstellt. Zudem ist eine zweite Zurückstellung mit einem sonderpädagogischen Gutachten zu begründen.“

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst, Ref. Öffentlichkeitsarbeit: Inklusion an Schulen in Bayern Informationen für Beratungslehrkräfte und Schulpsychologen: G. Peschke Druckerei GmbH, München, S.42

Tandemklasse
"Klasse an einer Schule mit dem Schulprofil „Inklusion“, in der eine Lehrkraft der Grundschule und eine Lehrkraft der Sonderpädagogik (ggf. Heilpädagogische Förderlehrkraft) gemeinsam unterrichten; erforderlich ist eine bestimmte Anzahl von Kindern/ eine Gruppe von Schülerinnen und Schülern mit sehr hohem sonderpädagogischem Förderbedarf (z. B. im Förderschwerpunkt geistige Entwicklung)"

Quelle: Bayerisches Staatsministerium für Bildung und Kultus, Wissenschaft und Kunst (2016): Der beste Bildungsweg für mein Kind mit sonderpädagogischem Förderbedarf, Druckhaus Weppert, Schweinfurt, S. 35

Teilleistungsstörung
„Störungen, bei denen die normalen Muster des Fertigkeitserwerbs von frühen Entwicklungsstadien an gestört sind. Dies ist nicht einfach Folge eines Mangels an Gelegenheit zu lernen; es ist auch nicht allein als Folge einer Intelligenzminderung oder irgendeiner erworbenen Hirnschädigung oder -krankheit aufzufassen.“

Quelle: Internationale Klassifikation psychischer Störungen, ICD 10; 5. durchgesehene und ergänzte Auflage 2004/2005; F 81 ff

UN-BRK
Übereinkommen der Vereinten Nationen über die Rechte von Menschen mit Behinderung
"Dieses universelle Vertragsinstrument konkretisiert bestehende Menschenrechte für die Lebenssituationen von Menschen mit Behinderungen mit dem Ziel, ihre Chancengleichheit in der Gesellschaft zu fördern. (...) Deutschland hat als einer der ersten Staaten das Übereinkommen am 30. März 2007 unterzeichnet (...) und ist am 01. Januar 2009 in Kraft getreten.

Quelle: Beauftragter der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen (Hg.) (2018): Die UN-Behindertenrechtskonvention. Bonn: Hausdruckerei BMAS, S. 4

Verhaltensstörung
„Verhaltensstörung ist ein von den zeit- und kulturspezifischen Erwartungsnormen abweichendes maladaptives Verhalten, das organogen und/oder milieureaktiv bedingt ist, wegen der Mehrdimensionalität, der Häufigkeit und des Schweregrades die Entwicklungs-, Lern- und Arbeitsfähigkeit sowie das Interaktionsgeschehen in der Umwelt beeinträchtigt und ohne besondere pädagogisch-therapeutische Hilfe nicht oder nur unzureichend überwunden werden kann.“

Myschker, N. 2009: Verhaltensstörungen bei Kindern und Jugendlichen. Erscheinungsformen, Ursachen, hilfreiche Maßnahmen. Stuttgart: Kohlhammer, S. 49

 

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