Lehrstuhl für Gehörlosenpädagogik
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Außerschulischer Studiengang

Absolvent:innenprofil

Eine Besonderheit des PIR-Studiengangs ist, die Möglichkeit Gehörlosen- oder Schwerhörigenpädagogik (Hörgeschädigtenpädagogik) nicht nur im schulischen Kontext, sondern auch im Hinblick auf andere Bereichsfelder außerhalb der Schule zu studieren. Genauer gesagt, werden hier alle vor-, neben- und nachschulischen Arbeitsgebiete abgedeckt. Dies wird bei verwandten Fachgebieten – wie beispielsweise Verhaltensgestörtenpädagogik oder Lernbehindertenpädagogik – nicht angeboten.

Welche Inhalte werden vermittelt?

In den ersten Semestern des Studiums werden, wie auch bei der schulischen Ausrichtung, vor allem Grundlagen vermittelt. Dazu gehört unter anderem medizinisches, pädagogisches und audiologisches Basiswissen. Unterschiede zum Modellstudiengang finden sich vor allem in den höheren Semestern. So liegt der Schwerpunkt bei PIR nebenschulisch auf Themen wie Diagnostik, Sprachtherapie bei Hörschädigung und Rehabilitation (siehe Modulhandbuch).

Welche Nebenfächer stehen zur Auswahl?

Im Gegensatz zur schulischen Ausrichtung ist bei der Wahl von PIR nebenschulisch das Nebenfach nicht automatisch festgelegt. Folgende acht Nebenfächer stehen zur Auswahl:

Absolventinnenprofil - Nebenfächer
 

Genauere Informationen können Sie unter folgenden Websiten nachlesen:

Zulassungsvoraussetzungen

Allgemeines

Zulassungsbeschränkung

nicht zulassungsbeschränkt:

Ist der Studiengang nicht zulassungsbeschränkt, so steht jedem Interessenten mit einer Hochschulzugangsberechtigung ein Studienplatz zur Verfügung.

Vorsicht: Dies gilt nicht automatisch für das Nebenfach des Studiengangs!

zulassungsbeschränkt (NC):

Eine Zulassungsbeschränkung, also ein Numerus Clausus (NC), liegt dann vor, wenn die Nachfrage nach Studienplätzen die Ausbildungskapazität des Studiengangs übersteigt. Da die Grenzwerte (NC) sich jedes Jahr verändern, sind sie nicht prognostizierbar. Bei örtlichen Zulassungsbeschränkungen ist stets eine Bewerbung an der Hochschule erforderlich. Die Online-Bewerbung wird zeitnah unter www.lmu.de/stud-online freigeschaltet.

Auswahlkriterien und Grenzwerte bei örtlicher Zulassungsbeschränkung aus vorherigen Semestern sind auffindbar unter: https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/vor/studienplatz/studienplatz/zulassungsbeschr/zulas_oertl/index.html



Bewerbung PIR nebenschulisch

Um PIR bei Hörschädigung (nebenschulisch) zu studieren, muss bei der Online-Bewerbung „PIR bei Hörschädigung B.Sc.“ gewählt werden.

Vorsicht: Für das Nebenfach gelten im Vergleich zum Modellstudiengang andere Bedingungen! Für Nebenfächer mit Zulassungsbeschränkung müssen, separat zur Bewerbung für den Studiengang PIR bei Hörschädigung, Online-Bewerbungen eingereicht werden. Ist das Nebenfach jedoch zulassungsfrei, wird es erst bei der Einschreibung ausgewählt.

 

Achtung: Insgesamt variieren die Zulassungsbedingungen und -beschränkungen jedes Wintersemester! Die Bedingungen aus dem Vorjahr gelten somit nicht automatisch für das nachfolgende Jahr. Die Online-Bewerbung wird voraussichtlich ab Juni für das Wintersemester freigeschaltet (www.lmu.de/stud-online)


NC aus den Vorjahren

nc aus den vorjahren_700

Genaueres unter: https://www.uni-muenchen.de/studium/beratung/vor/studienplatz/studienplatz/zulassungsbeschr/zulas_oertl/index.html


Termine

Unterrichtssprachen

Die Lehrveranstaltungen finden in Deutscher Lautsprache oder Deutscher Gebärdensprache statt. Gute Englischkenntnisse werden vorausgesetzt.

Aufbau

Ablaufplan

Prüfungs- und Studienordnung

Hier finden Sie die Prüfungs- und Studienordnungen (PStO) sowie die Modulhandbücher des außerschulischen Studiengang.

Wechsel des Universitätsstandortes

Diese Seite befindet sich aktuell im Aufbau (30.08.2022).