Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung
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Bewerbung & Zulassung

Bewerbung | Zulassungsvoraussetzungen | Eignungsverfahren | FAQs | Kontakt

 

 Wir freuen uns über Ihr Interesse am Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsmanagement und Bildungsforschung!


Für die Aufnahme in den Masterstudiengang wird eine erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren vorausgesetzt. Dafür müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen: 

  1. Fristgerechter Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren (Online-Bewerbungsformular, Termin: siehe Terminübersicht).
  2. Vollständiger Nachweis der Zulassungsvoraussetzungen im Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren.
  3. Erfolgreiche Teilnahme am Eignungsverfahren in Form eines Tests als Leistungserhebung in schriftlicher Form. 

Bitte beachten Sie: Das Eignungsverfahren findet wieder in Präsenz (voraussichtlich in einem Raum im Hauptgebäude der LMU) statt! (Termin: siehe Terminübersicht).

Ablauf des Eignungsverfahrens 

Da der Studiengang immer zum Wintersemester beginnt, können Sie ungefähr ein halbes Jahr vor Studienbeginn mit den Vorbereitungen beginnen. Zur zeitlichen Orientierung dient der folgende grobe Ablauf: 

Ablauf Eignungsverfahren neu

 

Termine für das Eignungsverfahren 

Für das Eignungsverfahren 2024 (Beginn des Studiums: Wintersemester 2024/25 oder ggf. auch später) gelten folgende Termine: 

Antrag auf Bewerbung zum Eignungsverfahren (Online-Bewerbung)

01. April 2024 – 30. April 2024

(Link zur Online-Bewerbung)

Eignungsverfahren (Test zur Leistungserhebung in schriftlicher Form)

Freitag, 14.06.2024, 12:00 Uhr in Präsenz (vrstl. in einem Raum im Hauptgebäude der LMU): Weitere Informationen erhalten Sie nach positiver Prüfung der Bewerbungsunterlagen mit der Einladung zur Teilnahme an der Eignungsprüfung)

Versand der Zulassungs-/Ablehnungsbescheide

ca. Anfang / Mitte Juli

Immatrikulation / Fachwechsel (falls Sie Ihren BA an der LMU gemacht haben und bereits immatrikuliert sind)

voraussichtlich ca. Mitte August bis Ende Oktober (konkrete Termine können Sie auf der Homepage der Studentenkanzlei einsehen)

Internationale Studierende

Bitte beachten Sie zusätzlich die Termine vom Referat für Internationale Angelegenheiten (Bewerbung, Zulassung, Einschreibung)

FAQs

In diesem Dokument finden Sie häufige Fragen und Antworten zu Bewerbung und Zulassung für den Masterstudiengang Pädagogik. Bitte sehen Sie sich dieses Dokument an und informieren Sie sich zunächst selbstständig auf dieser Homepage.

FAQs zu Bewerbung und Zulassung für den Master Pädagogik

1. Bewerbung 

Für die Bewerbung muss das Online-Bewerbungsformular (siehe Link oben) vollständig und fristgerecht ausgefüllt werden. 

Hinweise zum Bewerbungsprozess

  • Im Online-Bewerbungsformular werden verschiedene Bereiche abgefragt (persönliche Daten, Angaben zum Erststudium und zur forschungsmethodischen Ausbildung).
  • Nachdem Sie die Online-Bewerbung abgeschickt haben, erhalten Sie eine E-Mail mit Ihrer persönlichen Bewerbungsnummer. Bitte notieren Sie sich diese Bewerbungsnummer – Sie benötigen sie u. a. für die Teilnahme am Eignungsverfahren.
  • Alle Bewerber:innen, die die Erfüllung der Voraussetzungen durch geeignete Unterlagen mit der Bewerbung nachgewiesen haben, erhalten eine Einladung zur Teilnahme am Eignungsverfahren.
  • Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen nicht, dann erhalten Sie zeitnah nach Abschluss der Bewer-bungsphase einen Ablehnungsbescheid (per E-Mail) und somit keine Einladung zur Teilnahme am Eignungsverfahren.

Wichtige Hinweise für Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer 

(Bewerber:innen mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangs-berechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben, und ausländische Studierende):

  • Bitte beachten Sie, dass Sie zusätzlich bis spätestens 15. Juli im Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU einen Antrag auf Zulassung zum Studium und einen Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse persönlich oder postalisch einreichen müssen.
Bitte beachten Sie: Unvollständige Bewerbungen oder Bewerbungen außerhalb des Bewerbungszeitraums werden nicht in Betracht gezogen!

2. Zulassungsvoraussetzungen

Im Rahmen Ihrer Bewerbung müssen Sie die Erfüllung nachfolgender Zulassungsvoraussetzungen nachweisen. 

Bitte beachten Sie: Die Zulassungsvoraussetzungen müssen im Rahmen des Erststudiums erbracht worden sein! (anderweitige Bildungszertifikate, Praxiserfahrungen u.ä. können nicht berücksichtig werden)

Voraussetzung

Beschreibung

Erststudium mit der Fachrichtung Pädagogik / Erziehungswissenschaft
  • Abgeschlossenes Erststudium (z. B. Bachelor, Master, Magister, Diplom, Staatsexamen) mit der Fachrichtung Pädagogik / Erziehungswissenschaft oder ein Erststudium mit einer (eng) verwandten Fachrichtung (z. B. Psychologie, Soziologie)
Gesamtnote des Erststudiums (2,50 oder besser)

 

  • Zur Aufnahme in den Masterstudiengang ist eine im Erststudium erreichte Gesamtnote von 2,50 oder besser nachzuweisen.
  • Der Nachweis erfolgt durch die Vorlage des Abschlusszeugnisses.

Abschlusszeugnis des Erststudiums oder 120 ECTS-Punkte nach dem 5. Fachsemester zum Nachweis des Leistungsstands im Erststudium 

  • Nachweis: Kopie des Abschlusszeugnisses des ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschlusses oder eines gleichwertigen Abschlusses aus dem Inland oder Ausland
  • Bitte beachten Sie untenstehende Information, sollten Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis vorlegen können!

12 ECTS-Punkte oder 8 SWS im Bereich der Forschungsmethoden (im Erststudium!)

  • Nachweis einer ins Erststudium integrierten Ausbildung im Bereich der quantitativen und / oder qualitativen Forschungsmethoden (z. B. Veranstaltungen der Statistik, empirischen Sozialforschung, Forschungsmethoden für Sozialwissenschaften, interpretative und rekonstruktive Verfahren) im Umfang von mind. 12 ECTS-Punkten (bzw. bei nicht modularisiertem Erststudium, wie Diplom / Magister 8 SWS)
  • Zusätzlich kann als Nachweis im Bewerbungsprozess eine Abschlussarbeit eingereicht werden, insofern es sich dabei um eine empirische Arbeit handelt (=Anwendung empirischer Forschungsmethoden).

 Bitte beachten Sie:

  • Für die Bewerbung benötigen Sie ein Transcript of Records mit Unterschrift und Siegel des zuständigen Prüfungsamtes. Dieses Dokument erhalten Sie i. d. R. zusammen mit Ihrem Abschlusszeugnis.
  • Falls Sie zum Zeitpunkt der Bewerbung noch kein Abschlusszeugnis haben, müssen Sie das Transcript of Records beim zuständigen Prüfungsamt Ihres Erststudiums (i. d. R. schriftlich) beantragen:
    • In diesem Transcript müssen a) der Leistungsstand nach dem 5. Fachsemester des Erststudiums von mindestens 120 ECTS, b) Prüfungsleistungen im Bereich der Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 12 ECTS, c) die vorläufige Durchschnittsnote und d) die Unterschrift und das Siegel des zuständigen Prüfungsamtes enthalten sein.
    • Bei manchen Prüfungsämtern kann die Ausstellung des Dokumentes eine Weile dauern (vier Wochen sind nicht unüblich). Damit es nicht zu unnötigen Verzögerungen kommt, ist es sinnvoll, sich rechtzeitig vor dem Ausfüllen der Online-Bewerbung um die Beantragung zu kümmern!

 3. Das Eignungsverfahren

Der Zweck des Eignungsverfahrens besteht in der Feststellung, ob Sie nicht nur die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, sondern auch die fachbezogene Motivation und die Eignung für die besonderen qualitativen Anforderungen im Masterstudiengang Pädagogik vorhanden ist.

Hinweise zum Eignungsverfahren

  • Der Eignungstest findet einmal im Jahr i.d.R. Mitte Juni/Juli statt (Termin: siehe Terminübersicht).
  • Die zum Eignungsverfahren zugelassenen Bewerber:innen erhalten per E-Mail (mindestens eine Woche vor dem Termin) eine schriftliche Einladung zur Teilnahme am Eignungstest und Unterlagen sowie Literaturempfehlungen zur Prüfungsvorbereitung.
  • Das Ergebnis der Teilnahme am Eignungsverfahrens erfahren Sie per E-Mail (Eignungsbescheid für den Masterstudiengang oder Ablehnungsbescheid).

Bitte beachten Sie: Ein erfolgloses Eignungsverfahren kann einmal wiederholt werden, jedoch nicht früher als zum nächsten Immatrikulationstermin. Eine weitere Wiederholung ist ausgeschlossen!

Satzungen über das Eignungsverfahren

Die Satzungen zum Eignungsverfahren enthalten alle Regelungen und somit wichtige Informationen zum Eignungsverfahren. Es gibt insgesamt drei Satzungen über das Eignungsverfahren. Bei Interesse an der Teilnahme zum Eignungsverfahren wird empfohlen die Satzungen vorab zu lesen.

Hinweise zur Prüfungsform

Der Eignungstest besteht i. d. R. aus einer Kombination von Multiple-Choice-Fragen und offenen Fragen. Der Test dauert 45 bis 60 Minuten.
Welche Themengebiete werden geprüft?

  • Allgemeine Pädagogik
  • Institutionelle und organisationale Aspekte von Bildung, Sozialisation und Lernen
  • Sozialwissenschaftliche Forschungsmethoden (Qualitative und Quantitative Methoden der Sozialforschung)
  • Kenntnisse zum Masterstudiengang Pädagogik mit Schwerpunkt Bildungsforschung und Bildungsmanagement

Bitte beachten Sie: Bewerber:innen, die in begründeten Ausnahmefällen (z. B. Krankheit) am Eignungsverfahren nicht teilnehmen können, müssen bis zum Beginn des festgesetzten Termins unter Vorlage eines entsprechenden Attests bzw. Nachweises, der die Nichtteilnahme am festgelegten Termin bestätigt, einen Antrag auf einen Ersatztermin stellen. 

Kontakt

Falls Sie darüber hinaus Fragen zum Eignungsverfahren haben, senden Sie bitte eine E-Mail an die hierfür eingerichtete Funktions-Email-Adresse: Eignungsverfahren@edu.lmu.de

Wenn Sie Fragen zum Studiengang haben oder wenn Sie bereits in der Vergangenheit einen Eignungsbescheid erhalten haben und sich nun zum kommenden Wintersemester immatrikulieren möchten, wenden Sie sich bitte an die Fachstudienberatung (Anna König:master@edu.lmu.de)