Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung
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Wenn ihr Erststudiengang ein B.A.-Studiengang war

Der Bewerbung sind, soweit vorhanden, folgende Unterlagen beizufügen:

  • vollständige Angaben aus dem Lebenslauf und zum Bildungsweg: auf der Bewerbungsplattform des Studiengangs im Internet (den Link zur Bewerbungsplattform finden Sie innerhalb der angegebenen Bewerbungsfist unter Zulassung)
  • Bildungsausländerinnen und Bildungsausländer (Bewerberinnen und Bewerber mit einer anderen als der deutschen Staatsangehörigkeit, die ihre Hochschulzugangsberechtigung an einer ausländischen Schule erworben haben, und ausländische Studierende) sind verpflichtet, zusätzlich bis spätestens 15. Juli folgende Unterlagen im Referat für Internationale Angelegenheiten der LMU einzureichen (persönlich oder postalisch):

    • Antrag auf Zulassung zum Studium
    • Nachweis über ausreichende Deutschkenntnisse
  • eine Kopie des Abschlusszeugnisses aus dem Erststudium, aus dem folgende Informationen hervorgehen müssen:
    • alle einzelnen studienbegleitenden Prüfungsleistungen, insbesondere im Bereich der (qualitativen und/oder quantitativen) Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 12 ECTS
    • eine ausgewiesene Gesamtnote (das Bachelorzeugnis mit einer Durchschnittsnote von 2,50 oder besser muss zum Bewerbungsschluss noch nicht vorliegen, aber zur Immatrikulation im Oktober!)
  • sofern noch kein Abschlusszeugnis vorliegt: ein "Transcript of Records" mit folgendem Inhalt:
    • Nachweis des Leistungsstandes nach Abschluss von fünf Fachsemestern Studium (mind. 120 ECTS), um zu gewährleisten, dass die Qualifikation für den Masterstudiengang demnächst erreicht wird
    • Siegel des zuständigen Prüfungsamtes
    • detaillierte Angaben aller bis zum Zeitpunkt der Antragstellung abgelegten einzelnen studienbegleitenden Prüfungsleistungen, insbesondere im Bereich der Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 12 ECTS
    • eine vorläufige Durchschnittsnote
  • von der Hochschule des Erststudiums bestätigte Modulbeschreibungen als Nachweis für die tatsächlichen Inhalte der Lehrveranstaltungen bzw. Module, zu denen studienbegleitende Prüfungsleistungen im Bereich der (qualitativen und/oder quantitativen) Forschungsmethoden im Umfang von mindestens 12 ECTS abgelegt wurden