Lehrstuhl für Lernbehindertenpädagogik
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Verlängerung der Abgabe von Schriftlichen Hausarbeiten im Rahmen der I. Staatsprüfung

17.04.2021

Liebe Studierende,

ab sofort kann grundsätzlich keine Verlängerung für die Abgabe von Schriftlichen Hausarbeiten (sgo. "Zulassungsarbeiten") im Rahmen der I. Staatsprüfung mehr gewährt werden. Ausnahmsweise hatten wir dies zum Abgabetermin 1.2.2021 zugestanden, weil coronabedingt die Bibliotheken teilweise nicht zugänglich waren. Das ist aber derzeit nicht mehr der Fall. Der Verlängerungstermin 1.4.2021 setzt uns jetzt aber zu Beginn des Semesters unter einen großen Arbeitsdruck, der so auf die Dauer nicht zu bewältigen ist. Die regulären Abgabetermine sind mit den Anmeldeterminen für die I. Staatsprüfung (1.2. und 1.8. d.J.) identisch. Ausnahmen davon können nur bei Vorliegen wichtiger Gründe (z.B. schwerwiegende Erkrankung) genehmigt werden. Es besteht prinzipiell die Möglichkeit, die Abgabe der Schriftlichen Hausarbeiten auf den folgenden regulären Termin zu verschieben.

Herzliche Grüße
Prof. Dr. Ulrich Heimlich


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