Allgemeine Pädagogik und Bildungsforschung
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Anerkennung von Studien- & Prüfungsleistungen

Allgemeine Informationen | Anerkennung von Studienleistungen | Erforderliche Dokumente 

 

Auf dieser Seite finden Sie wichtige Informationen zur Anerkennungspraxis bei bereits erbrachten Leistungen. 

Mit der Anerkennung wird eine im Studiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft zu erbringende Leistung durch eine andere ersetzt, wenn es keine wesentlichen Unterschiede zwischen den Leistungen gibt. 

Kontaktieren Sie die Fachstudienberatung mindestens 14 Tage vor einer gegebenen Einreichungsfrist. Die Bearbeitung der Anerkennungen nimmt mehrere Tage in Anspruch und wird anschließend noch an das Prüfungsamt geleitet. Sollten Sie zu kurzfristig dran sein, können wir keine fristgerechte Bearbeitung garantieren!

Allgemeine Informationen

Der Prüfungsausschuss des B.A.-Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft hat in Abstimmung mit dem Prüfungsausschuss des B.Sc.-Studiengangs Psychologie bzw. des B.A.-Studiengangs Soziologie entschieden:

Eine Anerkennung der "Empirischen Forschungsmethoden" (Hauptfach Pädagogik ) für die Vorlesungen "Einführung in die Statistik" (Nebenfach Psychologie), "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und die Übung "Einführung in die Methoden der quantitativen Sozialforschung" (Nebenfach Soziologie) und umgekehrt ist nicht möglich.

Anerkennung von Studienleistungen

Bitte beachten Sie: Prüfungsleistungen, die in einem vorhergehenden Studium an einer deutschen oder ausländischen Hochschule erworben wurden, können nach § 25 Abs. 7 PStO für das Hauptfach (vom 13. August 2008 / 21. September 2009) / bzw. § 20 Abs. 7 SPO für das Nebenfach (vom 13. August 2008/21. September 2009) für den Bachelorstudiengang Pädagogik/Bildungswissenschaft lediglich bis Ende Ihres 1. Fachsemesters angerechnet werden. Spätere Anrechnungsversuche können leider nicht berücksichtig werden!


I Anerkennung von Lehrveranstaltungen einer ausländischen Universität im Rahmen des ERASMUS-Programms

Sie studieren Pädagogik/Bildungswissenschaft an der LMU (Hauptfach oder Nebenfach) und planen im Rahmen des ERASMUS-Programms ein Semester an einer ausländischen Universität zu verbringen und möchten sich Leistungen anerkennen lassen.

  • Für allgemeine Beratungen zum ERASMUS-Programm wenden Sie sich bitte an die Studiengangskoordination (Kerstin Gutermuth).
  • Bitte kontaktieren Sie vor Ihrem Auslandssemesters die Fachstudienberatung, um abzuklären, ob bestimmte Lehrveranstaltungen der Partneruniversität hier anerkannt werden können. Die tatsächliche Anerkennung erfolgt, nachdem Sie die Prüfungsleistungen erbracht haben (nach Ihrer Rückkehr aus dem Auslandssemester).
  • Bitte prüfen Sie im Voraus das Modulhandbuch und die Anlage 2 der jeweiligen Prüfungs- und Studienordnung (HF oder NF) des Studiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft, um mögliche Anrechnungsmöglichkeiten zu recherchieren! 

II Vom Nebenfach Pädagogik/Bildungswissenschaft (LMU) zum Hauptfach Pädagogik / Bildungswissenschaft (LMU) wechseln

Sie haben bereits einen Studienplatz für Pädagogik im Nebenfach und wollen nun B.A. Pädagogik im Hauptfach studieren.

  • Alle relevanten Informationen finden Sie unter "Erforderliche Dokumente für die Anerkennung" auf dieser Seite.
  • Bitte informieren Sie sich bezüglich der Termine und Fristen zum Fachwechsel bei der Studentenkanzlei.

Achtung: Lehramtsstudierende der LMU, die zum BA Pädagogik / Bildungswissenschaft wechseln möchten können sich im Normalfall Leistungen im Umfang von maximal 9 ECTS-Punkten anerkennen lassen. 

 

III Anrechnung von Fachsemestern

Es ist prinzipiell möglich, in ein höheres Fachsemester einzusteigen. Hier gelten die gleichen Bewerbungsmodalitäten (fristgerechte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren) wie für die Zulassung zum 1. Fachsemester.


Wichtige Schritte

  • Frühzeitige Kontaktaufnahme mit der Fachstudienberatung für die Anrechnung und Prüfung von Studienleistungen aus anderen pädagogischen Studiengängen (es können nur benotete Prüfungsleistungen angerechnet werden; sollten Sie eine unbenotete Leistung einbringen wollen, müssen wir diese mit der Note 4,0 bewerten).
  • Danach: Kontaktaufnahme mit dem Prüfungsamt.
  • Fristgerechte Teilnahme am Studienorientierungsverfahren (zum jeweiligen Wintersemester bis 15. August)

Hinweise zur Anrechnung von Fachsemestern

  • Eine Anrechnung von Semestern ist nur möglich, wenn in einem vorherigen pädagogischen Studium zumindest annähernd die Credit-Point-Zahl oder die Anzahl der Leistungen und inhaltlichen Schwerpunkte erreicht wurde, die in den anzurechnenden Semestern des Bachelorstudiengangs Pädagogik/Bildungswissenschaft im Curriculum vorgesehen sind (z.B. 18 ECTS pro Semester im Hauptfach)

Erforderliche Dokumente für die Anerkennung

Wichtig: Für die Anerkennung benötigen Sie Ihre Originalscheine/ -zeugnisse, auf denen folgende Informationen enthalten sein sollten:

  • Name der Hochschule (falls außerhalb Deutschlands, bitte mit Land), auf der Sie die vorherige Studien-/Prüfungsleistung(en) erbracht haben
  • Studiengang / Fach, in dem Sie die Leistung(en) erbracht haben

Für ERASMUS-Anerkennungen:

Setzen Sie sich bitte schon vor dem Auslandsaufenthalt mit der Fachstudienberatung in Verbindung, um zu besprechen, welche Module anerkannt werden können.

Für die eigentliche Anerkennung nach dem Auslandsaufenthalt benötigen Sie folgende Dokumente:

  • Das Learning-Agreement
  • Ein beglaubigtes Notentranskript. Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung.
  • Das Formblatt Anerkennung, das Sie bereits mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllt haben.
  • Bitte halten Sie auch die relevanten Kursbeschreibungen von der Partneruniversität bereit (auf Deutsch oder Englisch), so dass wir eine inhaltliche Prüfung vornehmen können (der reine Kurstitel reicht meist nicht).

Für alle anderen Anerkennungen:

  • Ein beglaubigtes Notentranskript
  • Das Formblatt Anerkennung, das Sie bereits mit Ihren persönlichen Angaben ausgefüllt haben
  • Nur bei Bewerbung in ein höheres Fachsemester: Anrechnungsantrag Studienzeiten
  • Das Modulhandbuch Ihrer Universität, in dem steht, welche Inhalte in den jeweiligen Modulen gemacht wurden. Falls es kein Modulhandbuch gibt, benötigen wir trotzdem eine offizielle Aufstellung der Inhalte der jeweiligen Lehrveranstaltungen.
  • Füllen Sie bitte die Tabelle Anerkennungen aus, die die Module Ihrer Universität und die entsprechenden Module in Pädagogik an der LMU gegenüberstellt. Nutzen Sie als Orientierungshilfe auch das Modulhandbuch des Pädagogik-Bachelors an der LMU. 

Wenn Sie sich von einer ausländischen Universität bewerben, beachten Sie bitte folgendes:

  • Schreiben Sie an die Fachstudienberatung bitte vorab per E-Mail, an welcher Universität Sie Ihren Abschluss gemacht haben, bzw. bisher studiert haben. Davon hängt ab, ob überhaupt etwas anerkennt werden kann.
  • Wenn das Notentranskript nicht auf Deutsch oder Englisch ist, benötigen wir zwingend eine beglaubigte Übersetzung
  • Eine Übersetzung des Modulhandbuchs von Ihrer Universität. Auch das muss von einem beglaubigten Übersetzer erstellt worden sein (Es reicht eine Übersetzung der relevanten Module, die Sie anerkennen lassen wollen).

Formulare für die Anerkennung