Lehrstuhl für Schulpädagogik
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Fall 3.3 Impulse zur Falllösung: Handlungsoptionen

Welche Handlungsoptionen wären in der Situation möglich? Welche Fragen, Schwierigkeiten, Widersprüche etc. können sich ergeben? Beziehen Sie die Ergebnisse der Interpretation im Pkt. 1) und 2) in Ihre Überlegungen mit ein.

Die richterlichen Entscheidungen zum Thema Klassenfahrt befanden bislang, dass die Teilnahme der Kinder und Jugendlichen keine Pflicht ist. Daher haben die Eltern auch grundsätzlich das Recht, ihren Kindern das Mitfahren zu verbieten. Das impliziert auch, dass Schülerinnen und Schüler von sich aus die Teilnahme verweigern können (vgl. Spiegel, 2008).

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